Urteil Kreuzfahrer bekommen Geld zurück

Koblenz · Ist das Klima in der Kabine eines Kreuzfahrtschiffs dauerhaft unangenehm, bekommen Passagiere einen Teil des Reisepreises zurück. Eine unbehagliche Atmosphäre aufgrund einer ununterbrochen kühlen Luftzufuhr rechtfertige dies, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 5 U 1501/11). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.

Das Schiff ist das Ziel
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In dem Fall hatte ein Ehepaar eine Weltreise gebucht. Sie beinhaltete eine 33-tägige Schiffspassage von Vancouver nach Auckland. Der Reisepreis betrug inklusive Flügen für beide Personen 25.663 Euro. Nach der Rückkehr verlangte das Paar eine Minderung des Reisepreises und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden. Die Begründung: Die Klimaanlage in der Veranda-Suite habe nicht ordnungsgemäß funktioniert. Die Temperatur sei nie höher als 20 Grad Celsius gewesen. Dem widersprach die Reederei und berief sich auf Temperaturmessungen, die Werte zwischen 20 und 23 Grad zeigten.

Daraufhin sprach das Ehepaar von einer "Dauerkühle durch Luftzufuhr" und von einer "unangenehmen Atmosphäre". Die Klimaanlage sei nicht in der Kabine zu steuern gewesen. Das Gericht sprach ihm deshalb eine Rückzahlung von 1500 Euro zu. Schadenersatz für vertane Urlaubsfreuden stehe dem Paar jedoch nicht zu.

(dpa/anch)
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