Urteil zur Gültigkeit von Bonuspunkten Karlsruhe stärkt Rechte von Vielfliegern

Karlsruhe (RPO). Eine Fluggesellschaft kann von ihren Fluggästen nicht kurzfristig verlangen, die Bonusmeilen innerhalb eines halben Jahres zu verbrauchen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat mit diesem Urteil das Recht von Vielfliegern gestärkt.

Die Zusatzgebühren der Billigflieger 2009
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Foto: ap

Im konkreten Fall hatte die LTU "Redpoints" angeboten: Fluggäste, die sich an dem Rabattsystem beteiligten, erhielten entsprechend der zurückgelegten Flugstrecke Punkte gutgeschrieben. Ab einer gewissen Punktezahl konnten die Vielflieger dann spezielle Prämienflüge mit Rabatt buchen. Die "Redpoints" verfielen erst nach 60 Monaten.

Nachdem die LTU im Jahr 2007 von Air Berlin übernommen wurde, stellte die Fluggesellschaft ihr Prämiensystem ein und kündigte den Teilnehmern. Die Bonuspunkte konnten nach Ablauf der zweimonatigen Kündigungsfrist nicht mehr fünf Jahre lang, sondern nur noch sechs Monate genutzt werden. Die Punkte durften zwar auf das Bonusprogramm von Air Berlin übertragen werden, allerdings zu schlechteren Bedingungen.

Dagegen klagte ein Teilnehmer, der bereits 54.000 LTU-"Redpoints" gesammelt hatte. Er verlangte, seine Bonuspunkte weiterhin 60 Monate lang einsetzten zu können. Der BGH gab dem Fluggast nun in letzter Instanz recht. Die drastische Verkürzung der Geltungsdauer stelle eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar, urteilte der für das Reiserecht zuständige BGH-Senat.

Denn es sei Fluggästen in der Regel nicht möglich, in so kurzer Zeit Flüge zu buchen. Das gelte vor allem, weil die LTU nur bestimmte Flüge für Bonustickets zur Verfügung stellte. Auf das Bonusprogramm von Air Berlin musste sich der Vielflieger ebenfalls nicht verweisen lassen, da dieses schlechtere Konditionen habe.

(apd/mais)
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