In Sapnien drohen Verspätungen Ihre Rechte bei Fluglotsen-Streiks

Düsseldorf (RP). Schon bald könnten zahlreiche Urlaubsflieger nach Spanien am Boden bleiben. Wer eine Reise nach Mallorca oder an die Costa del Sol geplant hat, muss Verspätungen in Kauf nehmen oder kann seine Reise stornieren.

Diese Rechte haben Sie als Flugpassagier
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Foto: dpa/Henning Kaiser

Wer in den kommenden Wochen nach Spanien reisen möchte oder von dort nach Hause will, könnte bald Probleme bekommen: Mitten in der Hochsaison drohen die spanischen Fluglotsen, ihre Arbeit niederzulegen. Sollte bei den Verhandlungen zwischen der Fluglotsengesellschaft USCA mit der Flughafenbehörde AENA und der Regierung keine Einigung erzielt werden, könnten schon bald zahlreiche Urlaubsflieger am Boden bleiben. Der früheste Termin dafür ist allerdings der 16. August, denn Streiks müssen zehn Tage im Voraus angekündigt werden.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug nach Spanien wegen des Streiks ausfällt? Reisende, die ihren Flug direkt über eine Fluggesellschaft gebucht haben, haben Anspruch auf Ersatz. "Die gebuchte Leistung wird in jedem Fall erbracht", sagt ein Sprecher von Air Berlin. Je nach Streikdauer könne es aber einige Tage dauern, bis die Reisenden an ihr Ziel befördert werden. Wem die Reiselust vergeht, der kann seinen Flug stornieren. Mögliche Umbuchungen müssen direkt mit der Airline verhandelt werden. Pauschal-reisende haben ebenfalls Anspruch auf einen Ersatzflug.

Wann kann ich von meiner Reise kostenlos zurücktreten? Wenn höhere Gewalt vorliegt, also die geplante Reise durch den Streik erheblich beeinträchtigt wird. Wann dies der Fall ist, hängt vor allem von der Reisedauer ab. "Verzögert sich beispielsweise eine zehntägige Reise durch den Streik um einen Tag, liegt nur eine geringe Beeinträchtigung vor. Eine Kündigung wegen höherer Gewalt ist dann nicht möglich", sagt Reiserechtlerin Beate Wagner. Wird aber ein Kurztrip durch den Arbeitskampf erheblich verkürzt, kann wegen höherer Gewalt gekündigt werden.

Welche Rechte habe ich, wenn ich in Spanien festsitze? Egal, ob der Flug direkt bei der Fluggesellschaft oder bei einem Reiseveranstalter gebucht wurde — solange der Urlauber auf seinen Rückflug wartet, hat er Anspruch auf kostenlose Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Erfrischungen sowie wahlweise zwei Telefongespräche, zwei Faxe oder zwei E-Mails. Falls nötig, muss auch eine Hotelübernachtung inklusive Transfer erstattet werden. Alternativ können Reisende auf ein anderes Verkehrsmittel umbuchen. "Es wird alles versucht, Urlauber nach Hause zu bringen", so Air Berlin.

Muss ich alternative Beförderungsmittel in Anspruch nehmen? Grundsätzlich hat der Fluggast die Wahl, ob er eine Ersatzbeförderung wie eine Flug- oder Busreise in Anspruch nehmen oder auf den nächsten Flug warten möchte.

Habe ich Anspruch auf Entschädigungen? Entgehen dem Reisenden durch den Streik Urlaubstage, erhält er für diese anteilig sein Geld zurück. Zu Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen sind Fluggesellschaft und Reiseveranstalter nicht verpflichtet.

(RP)
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