Reisegarantien für Anspruchsvolle Geld zurück bei Regen

Düsseldorf (RPO). Braune Matschwiesen statt verschneiter Berghänge, Dauerregen statt Sonnenschein oder Mitreisende, die deutlich weniger bezahlt haben - das kannn die Urlaubsstimmung drücken. Reiseveranstalter gehen immer öfter auf die hohen Ansprüche ihrer Kunden ein und versprechen eine Sonnen-, Schnee-, oder Preisgarantie.

Reisemängel: Was der Veranstalter zahlen muss
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Reisemängel: Was der Veranstalter zahlen muss

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Foto: gms

Diese unterscheiden sich von Veranstalter zu Veranstalter in der Regel jedoch erheblich, so dass ein Vergleich der einzelnen Angebote nahezu unmöglich ist. Als Kriterium für die Reiseentscheidung taugen sie daher nur bedingt. Je nach Ausgestaltung der Garantie gibt es beispielsweise Geld zurück, Hotelübernachtungen oder kostenlose Umbuchungen. "Man sollte sich vor der Reise die Garantiebedingungen genau anzuschauen und sie sich bei Bedarf im Reisebüro oder vom Veranstalter erklären lassen", rät deshalb Beate Wagner, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Das helfe bei einer späteren Reklamation. Denn das gegebene Versprechen, etwa eine Schneegarantie, wird Teil des Reisevertrages. Die fehlende weiße Pracht stellt dann einen Reisemangel dar und kann innerhalb von vier Wochen nach Reiseende beim Veranstalter geltend gemacht werden. Dazu ist es aber wichtig zu wissen, unter welchen Bedingungen die Garantie eintritt und welche Nachweise man als Kunde erbringen muss. Eine Schneegarantie muss zum Beispiel nicht zwingend nur für die örtliche Skipiste gelten, sondern kann auch umliegende Skigebiete mit einbeziehen.

Beweisfotos vom Dauerregen

"Um sicherzugehen, sollte die erste Anlaufstelle wie in anderen Fällen auch der zuständige Reiseleiter sein", empfiehlt die Rechtsexpertin. Bei diesem sollte man den jeweiligen Mangel anzeigen und das weitere Vorgehen besprechen. Denn ein Nachweis ist nicht immer einfach zu erbringen. Wie zum Beispiel bei einer Sonnengarantie, die nach einer bestimmten Anzahl von Regentagen greift. In solchen Fällen sollte man sich Mitreisende als Zeugen suchen und den Dauerregen im Foto festhalten.

Von solchen Mitreisenden hat auch schon so mancher erfahren, dass seine Urlaubsreise woanders billiger zu haben war. Für diese Fälle geben manche Reiseveranstalter eine Preisgarantie: Wer vor Urlaubsbeginn oder vor Ort ein günstigeres Angebot entdeckt, bekommt dann in der Regel die Differenz zurückerstattet.

Der Preisunterschied muss vom Kunden nachgewiesen werden. Hilfreich ist dabei eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Mitreisenden oder eine Kopie von dessen Reisebestätigung, sofern er sie dabei hat. "Zusätzlich kann man sich nach dem Urlaub den günstigeren Reisepreis auch vom jeweiligen Reiseveranstalter bestätigen lassen", so Wagner.

(DDP)
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