OLG Köln 22 U 145/04 Fluggesellschaft haftet bei Diebstahl aus Fluggepäck

Köln (rpo). Fluggesellschaften haften unbeschränkt für Diebstähle aus Koffern, wenn sich die Koffer in ihrer Obhut befanden. Andernfalls müssen sie beweisen, dass sie für die Schadensursache nicht verantwortlich waren.

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