Urteil Flug auf Vorabend verlegt: Airline muss entschädigen

Landshut · Wenn ein Passagier von einem Flug am Morgen auf einen Flug am Vorabend umgebucht wird, muss die Airline ihm eine Entschädigung zahlen. Denn hinsichtlich des ursprünglichen Fluges ist der Kunde nicht befördert worden.

Flughafen-Streik: Diese Rechte haben Passagiere bei Flugausfall & Co.
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Diese Rechte haben Passagiere bei einem Flughafen-Streik

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Foto: dpa/Federico Gambarini

Und in einem solchen Fall wird nach EU-Recht eine Ausgleichszahlung fällig. Das entschied das Landgericht Landshut (Az.: 12 S 2435/14), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" berichtet.

In dem verhandelten Fall wollte der Kläger mit seiner Frau und seinen zwei Kindern von München über Madrid nach Lanzarote fliegen. Der Flug sollte an einem Sonntagmorgen stattfinden. Zwei Tage zuvor wurde der Kläger mit seiner Familie aber auf einen Flug am Vorabend umgebucht. Nach Ansicht des Landgerichts lag ein Fall von Nichtbeförderung des ursprünglich gebuchten Fluges vor.

Die Kläger hätten schließlich keinenVorabendflug nach Madrid mit Übernachtung gebucht, sondern einen Flug am Sonntag nach Lanzarote. Die Reise habe sich um eine Nacht verlängert, was mit Lästigkeiten verbunden gewesen sei. Und davor soll die EU-Verordnung schützen.

(dpa)
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