Grundsatzurteil Fehlende Bettwäsche kann Reisepreis mindern
Köln (RPO). Wenn ein Hotelzimmer nicht ausreichend mit Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet ist, dürfen Urlauber den Reisepreis mindern. Dieses Grundsatzurteil fällte eine Kölner Amtsrichterin.
In der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung hatte die Richterin einer vierköpfigen Familie 180 Euro Schadenersatz zugesprochen. Die Familie hatte für einen 14-tägigen Urlaub auf der spanischen Ferieninsel Fuerteventura 3618 Euro bezahlt.
Das ihnen am Anreisetag zugewiesene Hotelzimmer hatten sie wegen eines "fauligen und feuchten Geruchs" abgelehnt. Ein zweites Zimmer schien ihnen akzeptabel, nur war dieses Appartement lediglich für drei Personen ausgestattet.
Das Quartett hatte sich daraufhin die Bettwäsche und Handtücher entsprechend teilen müssen. Die ursprünglich erhobene Klage von 70 Prozent des Reisepreises hatte die Amtsrichterin allerdings als "unbegründet" zurückgewiesen.
(Az.: 133 C 570/07)