Embryonalstellung ist nicht erholsam Ein Hotelbett muss 1,90 Meter lang sein

Berlin (RPO). Große Menschen haben im Urlaub immer wieder dasselbe Problem: Die viel zu kurzen Hotelbetten. So erging es auch jungen Reisenden, die in Frankreich einen Surfurlaub verbringen wollten.

Europas Traumhotels
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Der Reiseprospekt versprach ein "gemütliches Bett". Doch leider war es für einige der Reisenden nur möglich, in Embryonalstellung in den zu kurzen Betten zu schlafen. Die jungen Surfer kündigten daraufhin die Reise und verließen den Ferienort.

Das Landgericht Hamburg beschloss nun, dass ein Hotelbett mindestens 1,90 Meter lang sein muss, damit ein Mensch durchschnittlicher Größe ausgestreckt liegen und einen erholsam schlafen kann (Az. 318 S 209/09). Findet der Reisende ein Bett unter 1,90 Meter Länge vor, darf er den Reisepreis bis zu 25 Prozent mindern.

Auf Grund eines zu kurzen Hotelbettes abzureisen, sah das Gericht allerdings für überzogen an. Das Schlafen mit angewinkelten Beinen sei zwar unbequem, aber kein schwerwiegender Grund, die Reise zu kündigen.

(chk)
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