Flugausfälle Diese Rechte haben Flugpassagiere bei Winterwetter

Potsdam · Stranden Fluggäste wegen Eis und Schnee auf dem Flughafen, muss sich die Airline um Verpflegung und Unterkunft kümmern. Essen und Getränke sind ab einer Verspätung von zwei Stunden zu stellen.

Diese Rechte haben Sie als Flugpassagier
Infos

Diese Rechte haben Sie als Flugpassagier

Infos
Foto: dpa/Henning Kaiser

Auf diese Rechte weist Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam hin. Kann der Flieger erst am nächsten Tag starten, muss die Fluggesellschaft außerdem für eine Unterbringung und die Fahrt dorthin sorgen.

Grundsätzlich muss die Airline in einem solchen Fall alle Maßnahmen treffen, um die Passagiere schnellstmöglich ans Ziel zu bringen. Das kann eine kostenlose Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug bedeuten oder eine Beförderung auf andere Weise - bei einer längeren Schließung des Flughafens zum Beispiel per Bahn oder mit einem Flugzeug von einem benachbarten Airport. Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast außerdem das Recht, das Ticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen.

Schlechte Karten haben Reisende, wenn sie auf eine Ausgleichszahlung hoffen. Diese steht ihnen laut einer EU-Verordnung generell zu, wenn Flüge ausfallen oder sich mehr als drei Stunden verspäten. Eine Ausnahme ist jedoch höhere Gewalt - darunter fällt auch massiver unerwarteter Schneefall, der am Dienstag zur vorübergehenden Schließung des Flughafens Frankfurt am Main führte.

Fällt der Flug jedoch nur deshalb aus, weil zum Beispiel zu wenig Enteisungsmittel zur Verfügung stand, ist die Lage anders, erklärt Fischer-Volk: In diesem Fall steht Betroffenen eine Ausgleichszahlung zu.

(dpa/anch)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort