Geld zurück bei Krankheit Das leisten Reiserücktrittsversicherungen

Düsseldorf (RPO). Wer früh seinen Urlaub bucht, dem winken attraktive Rabatte. Eine Reiserücktrittsversicherung sollte man allerdings gleich mit abschließen – vor allem bei teuren Reisen. Dazu rät Stiftung Warentest.

Düsseldorf (RPO). Wer früh seinen Urlaub bucht, dem winken attraktive Rabatte. Eine Reiserücktrittsversicherung sollte man allerdings gleich mit abschließen — vor allem bei teuren Reisen. Dazu rät Stiftung Warentest.

Wer krank wird und deshalb die Reise nicht antreten kann, für den springt die Versicherung ein. Krankheit gehört zum Grundkatalog der Leistungsfälle von Rücktrittsversicherungen. Ob sie auch bei Wohnungseinbruch, Arbeitsplatzverlust und anderen Unglücksfällen die Stornokosten übernimmt, hängt von den Bedingungen des Tarifs ab, den man gewählt hat.

Stiftung Warentest hat für ihre Zeitschrift "Finanztest" die Bedingungen von 59 Tarifen untersucht. Ein "sehr gut" erhielt kein Anbieter, es fiel aber auch kein Tarif komplett durch. Die Tester beurteilten einen Tarif dann als "gut", wenn seine Bedingungen nicht zu viele Fälle ausschließen und sie klar formuliert sind.

Im Allgemeinen lohne sich eine Rücktrittsversicherung vor allem dann, wenn die Reise teuer ist, sie lange im Voraus gebucht wurde oder Kinder mitreisen, sagt Sylvia Schönke von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Tritt dann der Versicherungsfall ein, sollte der Anbieter so schnell wie möglich informiert werden, um die Reise zu stornieren.

Stornokosten steigen täglich

Denn die Stornokosten werden mit jedem Tag höher, warnt Sylvia Schönke. Manchmal zahle die Versicherung auch gar nicht mehr, wenn zu spät storniert wird. Die Stornorechnung vom Anbieter werde bei der Versicherung eingereicht. Je nachdem, ob ein Selbstbehalt vereinbart war, zahle der Anbieter dann den vollen Betrag oder nur einen Anteil.

Wenn die Reise zum Beispiel 1000 Euro kostet und die Stornokosten 60 Prozent des Reisepreises betragen, bekommen Kunden 400 Euro vom Veranstalter zurück — es wurde schließlich keine Leistung erbracht. Die restlichen 600 Euro landen auf der Stornorechnung und werden von der Versicherung übernommen. "Man muss aber nachweisen, dass man die Reise nicht antreten konnte", erklärt Schönke. So müsse man etwa ein Attest über die Krankheit oder den Unfall einreichen.

Der Preis einer Reiserücktrittsversicherung ist nach Angaben der Verbraucherzentrale davon abhängig, wie hoch der Reisepreis ist, denn nach ihm richten sich auch die möglichen Stornokosten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin weist darauf hin, dass kein zu geringer Preis versichert werden sollte. "Die Police macht nur dann Sinn, wenn der Reisepreis versichert ist", sagt Sprecher Christian Lübke. Bei einer Pauschalreise sei das der Preis, der dem Reisebüro überwiesen wird.

Nach Angaben von "Finanztest" ist ein guter Tarif ohne Selbstbehalt für eine Reise im Wert von 1500 Euro für einen Preis zwischen 50 und 64 Euro zu haben. Bei einer Reise von 3000 Euro kostet ein guter Schutz zwischen 87 und 126 Euro. Familientarife seien nur wenig teurer bei gleicher Leistung.

(tmn/qui)
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