Urteil des Europäischen Gerichtshofs Bei verspäteten Flügen gelten auch im Ausland Entschädigungsansprüche

Düsseldorf · Flugreisenden steht auch bei der Verspätung von Anschlussflügen außerhalb Europas unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung zu. Zu dieser Auffassung kommt der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil.

 Wenn durch Verspätungen oder Absagen Anschlussflüge verpasst werden, wird es für die Betroffenen sehr ärgerlich. (Symbolbild)

Wenn durch Verspätungen oder Absagen Anschlussflüge verpasst werden, wird es für die Betroffenen sehr ärgerlich. (Symbolbild)

Foto: dpa, Malte Christians
(csi/dpa)
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