Urlauber erhielten 534 Euro Bei Dauer-Krach gibt's Geld zurück

Frankfurt/Main (RPO). Tagsüber mussten die Urlauber lauten Baustellenlärm ertragen, abends schallte die Musik von der Showbühne bis ins Hotelzimmer. Derartiger Dauer-Krach ist ein Reisemangel, urteilte das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 29/07).

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Foto: AP

Es sprach im konkreten Fall den betroffenen Touristen für die infrage kommenden Tage eine Erstattung von 50 Prozent des Reisepreises zu. Dass die Musik von einem öffentlichen Platz neben dem Hotel kam, war dabei unerheblich, berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell".

Die Kläger hatten in einem Hotel Urlaub gemacht, in dem sie zunächst der Lärm durch die Aufbauarbeiten an einer Showbühne nervte. Von 8 bis 18 Uhr liefen außerdem lautstark zwei Kompressoren. Die anschließende Musikbeschallung von teilweise 140 Dezibel dauerte sogar bis 24 oder länger, auch am Wochenende.

Das war ein klarer Reisemangel, befand das Gericht. Der Lärm sei an acht Tagen unzumutbar gewesen - nicht zuletzt, weil die Bühne nur 25 Meter vom Hotelzimmer entfernt war. Die Kläger bekamen 534 Euro zurück.

(dpa)
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