Urteil des Europäischen GerichtshofsBei verspäteten Flügen gelten auch im Ausland Entschädigungsansprüche
Flugreisenden steht auch bei der Verspätung von Anschlussflügen außerhalb Europas unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung zu. Zu dieser Auffassung kommt der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil.