Alle Ratgeber-Artikel vom 31. Mai 2018
Bei verspäteten Flügen gelten auch im Ausland Entschädigungsansprüche
Bei verspäteten Flügen gelten auch im Ausland Entschädigungsansprüche

Urteil des Europäischen GerichtshofsBei verspäteten Flügen gelten auch im Ausland Entschädigungsansprüche

Flugreisenden steht auch bei der Verspätung von Anschlussflügen außerhalb Europas unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung zu. Zu dieser Auffassung kommt der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil.