Amtsgericht DuisburgHotelpool muss nicht exakt wie im Katalog aussehen
Wer im Reisekatalog Fotos von seinem Pool sieht, hat keinen Anspruch darauf, dass der Pool auch wirklich genau so aussieht. Wenn der Pool nicht nennenswert kleiner ausfällt, hat der Reisende keinen Anspruch gegen den Veranstalter.