Urteil Airlines müssen verbindliche Flugzeiten nennen

Düsseldorf · Reiseveranstalter müssen Urlaubern verbindliche Flugzeiten nennen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

In dem Fall ging es um einen Veranstalter, in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stand, dass die Flugzeiten unverbindlich seien.

Auch bei Streckenführung und Zwischenlandungen seien Änderungen möglich. Die Klauseln verstoßen gegen das Bürgerliche Gesetzbuch, wie das Gericht entschied

(DPA-TMN)
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