Reiserecht Airline muss Gäste bei Ausfall betreuen

Koblenz (RPO). Fällt ein Flugzeug überrachend aus, muss die Fluggesellschaft die Gäste betreuen. So entschied jetzt ein Oberlandesgericht in einer Klage gegen Ryanair. Die Billigfluglinie wollte einer Frau Übernachtung und Verpflegungskosten nicht erstatten.

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Foto: AP

Ein Passagier, dessen Flug wegen außergewöhnlicher Umstände storniert wird, hat Anspruch auf Betreuungsleistungen durch die Fluggesellschaft. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Dazu seien Fluggesellschaften aufgrund einer entsprechenden EU-Richtlinie verpflichtet.

Im vorliegenden Fall hatte eine Urlauberin ihren Spanien-Aufenthalt um zwei Tage verlängern müssen, weil der spanische Flughafen wegen Nebels nicht angeflogen werden konnte. Der Rückflug fand erst zwei Tage später statt. Als die Fluglinie die dadurch entstandenen Kosten nicht übernehmen wollte, ging die Frau vor Gericht. Das OLG Koblenz entschied nun, die Gesellschaft sei verpflichtet, in einem solchen Fall für Essen und Getränke, eine Hotelunterbringung sowie den Transport zum Hotel zu sorgen.

Aktenzeichen: 10 U 385/07

(ap)
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