Souvenirs und Schnäppchen mit Nachwirkungen Was Sie aus dem Urlaub zollfrei mitbringen dürfen

Düsseldorf (RPO). Waren es 200 Stück Zigaretten oder zwei Stangen, die man zollfrei aus dem Urlaub mitbringen darf? Bei beliebten Urlaubsmitbringseln wie Tabak, Alkohol oder Parfüm gibt es ein Problem: die Obergrenze für die Einfuhr nach Deutschland. Und wer kennt die schon genau?

Nach dem Urlaub: Das ist zollfrei
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Nach dem Urlaub: Das ist zollfrei

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Foto: ddp

Dass man nicht unbegrenzt Tabak oder Alkohol einführen darf, dürfte jedem bekannt sein. Dass andere Waren sogar direkt beschlagnahmt werden, ist dem ein oder anderen auch nicht neu.

So sieht es zum Beispiel bei der Einfuhr von Tabak aus: Aus den alten EU-Ländern sowie Malta und Zypern können Urlauber wahlweise 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder ein Kilogramm Rauchtabak einführen. Aus den neuen EU-Ländern wie Polen oder Ungarn sowie Nicht-EU-Ländern sind meist nur 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak erlaubt.

Wie sieht es bei Alkohol und Kaffee aus? Welche Souvenirs kann man bedenkenlos mitbringen? Und von welchen Waren sollte man auf jeden Fall die Finger lassen?

Wir haben rechts für Sie die Antworten, damit Ihr Urlaub erholsam und vor allem "zollfrei" zu Ende geht.

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