Streik bei Lufthansa-Tocher Germanwings Was Reisende jetzt beachten müssen

Düsseldorf · Die Piloten der Lufthansa erhöhen im Tarifstreit den Druck: Am Freitag wollen die Flugzeugführer der Tochter-Airline Germanwings die Arbeit niederlegen. Alle Flüge im Zeitraum von 6 bis 12 Uhr mit Abflügen von allen deutschen Flughäfen sollen dann bestreikt werden. Was müssen Reisende nun beachten?

 Am Freitag könnten bei Germanwings bis zu 164 Flüge ausfallen.

Am Freitag könnten bei Germanwings bis zu 164 Flüge ausfallen.

Foto: dpa, jl gr jsc lof

Die angekündigten Streiks könnten laut Germanwings deutliche Auswirkungen auf den Flugverkehr von und nach Deutschland sowie auf den innerdeutschen Verbindungen haben. Man arbeite an einem veränderten Flugplan für die betroffene Zeit.

"In dieser Situation haben die Verbraucher zwar noch kein generelles Recht auf kostenlose Umbuchung und Stornierung", erläutert Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, "allerdings sollten sie überlegen, ob sie den Flug selbst stornieren wollen, um mögliche Folgekosten zu minimieren."

Die gebe es zum Beispiel dann, wenn die Verbraucher auf eigene Faust Anschlussflüge, eine Hotelunterkunft oder ein Mietauto am Urlaubsort gebucht haben. Denn das Geld dafür bekommen sie auch bei einem Flugausfall aufgrund eines Streiks nicht zurück.

"Hier kann eine rechtzeitige Stornierung des Fluges, bei der sie zumindest Steuern, Gebühren und sonstige ersparte Kosten erstattet bekommen, eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative sein", so Fischer-Volk. Vor allem dann, wenn die Stornokosten weit geringer sind als die möglichen Folgekosten eines Flugausfalls.

Anders sieht die Situation für Verbraucher aus, die im Rahmen einer Pauschalreise einen Lufthansa- oder Germanwings-Flug gebucht haben. "Für sie ist der Reiseveranstalter und nicht die Airline der erste Ansprechpartner", sagt Fischer-Volk.

Und diesen Kontakt sollten sie angesichts der Streikankündigung auch nutzen, "denn es ist gut möglich, dass der Veranstalter bereits eine andere Airline mit der Beförderung beauftragt hat." Daraus könnten sich dann wiederum veränderte Flugzeiten oder sogar Änderungen im Ablauf der Reise ergeben. Auch Pauschalreisende sollten sich deshalb auf dem Laufenden halten.

Der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover beantwortet weitere drängende Fragen:

Was passiert, wenn ich am Flughafen gestrandet bin? Der Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel übernehmen.

Was bedeutet Ersatzbeförderung genau? Die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter müssen ihre Passagiere schnellstmöglich ans Ziel bringen. Bei einem kürzeren Streik von nur wenigen Stunden kann es laut Degott reichen, zu warten, bis der Flugbetrieb wieder aufgenommen wird. Dauert der Ausstand länger, müssen die Airlines und Reiseveranstalter die Kunden zum Beispiel mit der Bahn oder Bussen zu anderen Flughäfen bringen und von dort aus zum gewünschten Ziel.

Wie sollten sich Reisende am Tag des Streiks verhalten? Passagiere sollten sich auf der Internetseite ihres Flughafens, schon vor Antritt der Reise von zu Hause aus über den Status ihres Flugs informieren und die Online-Umbuchungsmöglichkeiten nutzen. Bei der Anreise zum Flughafen sollten Fluggäste, deren Flüge nicht annulliert wurden, mehr Zeit einplanen und sich möglichst frühzeitig vor Abflug am Check-in-Schalter einfinden. Informationen gibt es bei den jeweiligen Airlines.

(csr)
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