ADAC weist auf Rechte hin Waldbrände in Italien: Reiserücktritt möglich

München (RPO). Wer seinen Urlaub in Südeuropa gebucht und noch vor sich hat, der verfolgt zur Zeit die Meldungen in den Medien besonders aufmerksam. Und bei vielen stellt sich die Frage, ob man trotz Waldbränden in das gebuchte Land reisen muss.

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Foto: AP

Der ADAC hat Reisende in die von Waldbränden betroffenen Gebiete Italiens auf ihr Recht hingewiesen, von einem Reiserücktritt Gebrauch zu machen. Bei Pauschalreisen in stark betroffene Gebiete sei dies meistens ohne Stornokosten möglich, erklärte der Automobilclub am Donnerstag in München.

Ein Waldbrand gelte als "höhere Gewalt". Dazu müsse nicht unbedingt das gebuchte Hotel betroffen sein. Es sei bereits unzumutbar, wenn die direkte Umgebung betroffen ist.

Für Campingurlauber sei die Situation dagegen schwieriger, erklärte der ADAC: Wenn der gebuchte Campingplatz in Betrieb sei und keine unmittelbare Gefahr bestehe, müsse der Urlauber seine Reise antreten oder die Stornokosten selbst tragen.

Im Fall von Brandschäden weist der ADAC darauf hin, dass ausgebrannte Wohnwagen, Wohnmobile oder Autos über die Teilkasko versichert sind. Zelte und Hausrat seien außerhalb Deutschlands normalerweise nicht über die Hausratversicherung versichert. Wer eine Camping-Versicherung abgeschlossen habe, bekomme sein Hab und Gut in der Regel ersetzt. Laut ADAC sind bsiher rund 150 deutsche Urlauber von den Waldbränden in Apulien betroffen.

(afp)
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