Urteil Bund darf Steuern auf Flugtickets erheben

Karlsruhe · Der Bund darf auf Flugtickets Steuern kassieren. Das entsprechende Luftverkehrssteuergesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Es wies damit eine Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz ab.

Die Richter wiesen damit eine Klage des Bundeslandes Rheinland-Pfalz ab. Das Land wollte die Ticketsteuer für nichtig erklären lassen. Die Finanzabgabe war 2011 von der schwarz-gelben Bundesregierung unter anderem zur Etatsanierung eingeführt worden. Sie bringt dem Bund pro Jahr eine Milliarde Euro Einnahmen und wird auf alle gewerblichen Passagierflüge erhoben, die in Deutschland starten. Die Ticketabgabe gilt für deutsche wie für ausländische Airlines. Der Steuersatz ist nach Entfernung gestaffelt und beträgt etwa für einen Flug bis 2500 Kilometer Entfernung 7,50 Euro pro Passagier.

Die Richter folgten den Argumenten des Landes nicht: Die Ticketsteuer sei nicht ungerecht ausgestaltet, hieß es. Sie verstoße auch nicht gegen die vom Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit der Airlines.

(dpa)
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