Strafverfolgung droht Auswärtiges Amt rät Türkei-Reisenden zur Vorsicht in sozialen Netzwerken

Berlin · Das Auswärtige Amt hat seine Reisehinweise für die Türkei aktualisiert und empfiehlt deutschen Urlauber, dass sie in sozialen Netzwerken vorsichtig sind. Schon das Teilen oder Liken von regierungskritischen Kommentaren könne ernste Konsequenzen nach sich ziehen.

 Die deutsche und die türkische Fahne (Symbolbild).

Die deutsche und die türkische Fahne (Symbolbild).

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Das Auswärtige Amt ruft deutsche Reisende in der Türkei zur Vorsicht bei der Nutzung von Facebook, Twitter und anderer sozialer Netzwerke auf. Im Einzelfall sei bereits das Teilen oder Liken regierungskritischer Beiträge Anlass für ein Strafverfahren wegen „Präsidentenbeleidigung“ und anderer Delikte, schrieb das Amt am Dienstag in einer aktualisierten Fassung seiner Reisehinweise. Es müsse davon ausgegangen werden, dass auch nicht-öffentliche Kommentare „etwa durch anonyme Denunziation“ an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet würden.

Im Falle einer Verurteilung wegen „Präsidentenbeleidigung“ oder „Propaganda für eine terroristische Organisation“ riskierten Betroffene mehrjährige Gefängnisstrafen. Dabei drohe eine Strafverfolgung schon bei Äußerungen, „die nach deutschen Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind". Auch bei Einreiseverweigerungen sei „ein Zusammenhang mit anonymen Denunziationen nicht auszuschließen", betonte das Amt.

Das Auswärtige Amt hatte seine Reisehinweise für die Türkei vor dem Hintergrund der politischen Entwicklung seit dem Putschversuch gegen Präsident Recep Tayyip Erdogan 2016 sowie der Inhaftierung mehrerer Deutscher mehrfach verändert. Dies sorgte auch für Konflikte zwischen den Regierungen in Ankara und Berlin, weil die Hinweise aus türkischer Sicht zu scharf ausgefallen waren. Der Tourismus ist in der Türkei ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.

In den am Dienstag aktualisierten Reisehinweisen heißt es weiterhin, es sei in der Türkei „von einem erhöhten Festnahmerisiko auszugehen". Betroffen von den Maßnahmen der türkischen Behörden seien dabei in erster Linie - „aber nicht ausschließlich" - deutsche Staatsbürger mit engen privaten und persönlichen Verbindungen in die Türkei sowie Menschen mit deutscher sowie türkischer Staatsangehörigkeit.

(wer/AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort