Bitte nicht lächeln Neue Passbilder, strenge Regeln

Berlin (rpo). Wer einen neuen biometrischen Reisepass beantragen möchte, muss bei den Fotos eine ganze Menge beachten. So gelten nur Frontalaufnahmen. Außerdem ist es wichtig, dass Sie einen neutralen Gesichtsausdruck haben.

Neue Reisepässe - wieso, weshalb, warum?
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Neue Reisepässe - wieso, weshalb, warum?

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Foto: AP

Der Kopf muss gerade gehalten werden, die Lippen geschlossen sein, die Nase muss genau in der Bildmitte sein. Nur Frontalaufnahmen gelten. Die Gesichtshöhe (32 bis 36 Millimeter) wird von den Behörden mit einer Schablone nachgemessen. Eine Herausforderung für Sie, aber besonders für den Fotografen.

Kontrolliert wird den Angaben zufolge auch, ob die Augen offen, auf gleicher Höhe und deutlich sichtbar sind und nicht beispielsweise durch Haare oder ein Brillengestell verdeckt werden. Fehlende Schärfe, Kontrastarmut, Schatten und ein unruhiger Hintergrund machen Fotos ebenso unbrauchbar wie Farbstiche, Knicke oder Schmutz. Laut Passrecht dürfen auf den Bildern keine Uniformteile abgebildet sein. Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt, die Passbehörde kann bei "glaubhaft gemachten religiösen Gründen" Ausnahmen zulassen.

Kopfposition und Gesichtsausdruck von Säuglingen und Kleinkindern dürfen laut Bundesdruckerei von den Vorgaben abweichen. Und bei Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr kann die Gesichtshöhe auf dem Foto 32 Millimeter unter- oder 36 Millimeter überschreiten.

Die strengeren Vorschriften für Passbilder sind mit der Einführung des EU-Biometrie-Passes und der automatisierten Gesichtserkennung notwendig geworden. Bei Kontrollen gleicht ein Computer das Gesicht mit dem im Chip des Passes gespeicherten Bildinformationen ab.

(gms)
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