Landal GreenParks Hier zahlen Deutsche mehr

Berlin/Düsseldorf · Ferienparks der Firma Landal sind in Holland und Deutschland beliebt. Für ein Haus im Grünen müssen deutsche Urlauber aber anscheinend tiefer in die Tasche greifen als niederländische.

 Ein Ferienhaus in einem Landal-Park in Grenthe südöstlich von Groningen.

Ein Ferienhaus in einem Landal-Park in Grenthe südöstlich von Groningen.

Foto: Landal

"Urlaub im grünen Bereich", so wirbt das Unternehmen Landal für seine Ferienparks. Anlagen gibt es in Deutschland etwa an der Ostseeküste, im Harz und in der Eifel. Bei Familien sind die Parks mit kleinen Häuschen beliebt, es gibt ein umfangreiches Freizeitangebot, das Buchen ist bequem über die Internetseite möglich. Doch wenn es um die Preise geht, ist bei Landal offenbar längst nicht alles "im grünen Bereich". Das legen Berichte nahe, denen zufolge sich die Firma bei ihrer Preisgestaltung sehr für die Herkunft der Urlauber interessiert.

So sollen nach Erkenntnissen des NRW-Verbraucherschutzministeriums deutsche Urlauber in niederländischen Landal-Parks für dasselbe Angebot mehrere hundert Euro mehr zahlen als ihre holländischen Nachbarn. "Ein deutscher Gast muss beispielsweise in den Sommerferien in einem niederländischen Ferienpark im gleichen Zeitraum bis zu 345,50 Euro mehr entrichten als ein niederländischer Gast", heißt es in einem Schreiben von Peter Knitsch, Staatssekretär im NRW-Ministerium, an seinen Amtskollegen Gerd Billen beim Bundesverbraucherschutzministerium in Berlin.

Der auf Februar datierte Brief liegt unserer Redaktion vor. Darin schreibt Knitsch weiter, dass auf der Website des Unternehmens Landal GreenParks mit der deutschen Länderkennung .de "grundsätzlich ein höherer Preis" ausgewiesen werde im Vergleich zu einer zeitgleichen Buchung derselben Unterkunft über die niederländische Webseite mit der Kennung .nl.

Geoblocking ist grundsätzlich erlaubt

Wenn Kunden je nach Wohnort im Internet unterschiedliche Preise für gleiche Angebote ausgewiesen bekommen, heißt dieses Verfahren Geoblocking. Rechtlich ist das bisher eine Grauzone, grundsätzlich aber erlaubt. Doch genau das könnte sich bald ändern, um für Verbraucher mehr Transparenz herzustellen. Die EU-Kommission will noch in diesem Jahr im Rahmen ihrer Binnenmarktstrategie das Problem angehen. Die Bundesregierung unterstützt das Vorhaben.

NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) will sich zudem beim Treffen mit seinen Amtskollegen nächste Woche für ein Verbot der Preisgestaltung nach Wohnort einsetzen und eine entsprechende Beschlussempfehlung vorlegen. Zum Fall Landal sagte er unserer Redaktion: "Wir kommentieren keine Namen in der Öffentlichkeit, können aber bestätigen, dass wir die Bundesregierung in einem Fall eingeschaltet haben, bei dem es um Preisdiskriminierung bei Online-Geschäften geht." Seiner Meinung nach sei das "eine diskriminierende Preisgestaltung". Das müsse von der EU geprüft werden, "wie dies derzeit auch in anderen Fällen passiert."

"Der Wohnort darf nicht über Preisaufschläge entscheiden"

Tatsächlich hatte es in der Vergangenheit mehrere vergleichbare Fälle gegeben. Disneyland Paris etwa verlangte beim Eintritt von Deutschen einen Aufschlag, ähnlich gingen manche Hoteliers in Spanien oder österreichische Skilift-Betreiber vor. Jedes Mal machte es einen Unterschied, von wo die Angebote gebucht wurden. "Der Wohnort darf nicht über Preisaufschläge entscheiden", sagte Remmel. Grundsätzlich sehe er die Gefahr, dass diese Art der Preisgestaltung gerade im Online-Handel zunehmen könnte. Daher schlägt er Referenzpreise vor, die angezeigt werden müssen und für alle Produkte und alle Kunden gleich sind. Abweichungen seien weiterhin möglich, aber nur, wenn diese auch im Netz angezeigt würden.

Beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz schlägt man in dieselbe Kerbe. Staatssekretär Billen sagte auf Anfrage: "Ungerechtfertigtes Geoblocking muss verhindert werden." Das habe die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission bereits im vergangenen Jahr deutlich gemacht. Bezogen auf Landal sagte Billen, die Erkenntnisse, die das Verbraucherschutzministerium NRW zur Verfügung gestellt habe, seien dabei wichtig. "Wir werten sie aus und leiten sie an die Kommission weiter", so der Staatssekretär von Ressortchef Heiko Maas (SPD).

Landal weist die Vorwürfe zurück. Eine Sprecherin sagte, Preisunterschiede zwischen Buchungen über die jeweiligen Seiten der Länder seien auf Unterschiede bei der Vermarktung und Nachfrage der Parks zurückzuführen. Gebühren würden entweder sofort angezeigt oder erst später auf den Preis addiert. "Für bestimmte Parks beispielsweise in Holland gibt es von der deutschen Internetseite aus eine deutlich höhere Nachfrage als von der holländischen, so dass die deutsche Internetseite einen anderen Preis anbietet als die holländische Buchungsseite", sagte die Sprecherin. Diese Unterschiede würden aber nicht wegen der Tatsache entstehen, wer buche, sondern wo der Gast buche.

(RP)
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