Reiserecht Kunde kann Kosten für stornierten Flug zurückverlangen

Hannover · Stornieren Reisende einen Flug, können sie einen großen Teil der gezahlten Kosten zurückverlangen - mit etwas Glück sogar bis zu 95 Prozent des Ticketpreises.

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Foto: dpa/Henning Kaiser

"Gebühren und Steuern stehen ihnen ohnehin zu 100 Prozent zu", sagte der Reiserechtler Paul Degott in Hannover. "Denn die Airline muss sie ihrerseits nur abführen, wenn der Gast die Reise antritt."

Diesen Anteil können Fluggäste also in jedem Fall zurückfordern. Etwas komplizierter ist es mit dem Anteil, der für den eigentlichen Ticketpreis entfällt. Die Erstattung davon schließen Airlines teilweise pauschal in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Allgemeinen Beförderungsbedingungen aus.

So eine Klausel werde von den Gerichten jedoch oftmals gerügt. In diesem Fall könnten die Reisenden deshalb bei einer Stornierung etwa 95 Prozent des Flugscheinpreises zurückfordern, erklärte Degott. Denn einen kleinen Teil der Kosten dürfen die Airlines grundsätzlich als Bearbeitungsentgelt geltend machen.

Ein Beispiel:Ein Flug kostet 450 Euro, davon entfallen 150 Euro für Steuern und Gebühren. In diesem Fall können Kunden zum einen diese 150 Euro zurückfordern. Verwendet die Airline eine unzulässige Ausschlussklausel zu Erstattungen, kommen 95 Prozent von den 300 Euro hinzu, die das eigentliche Ticket kostet - insgesamt können Kunden dann also 435 Euro fordern.

Die Ansprüche durchzusetzen, gestalte sich in der Praxis allerdings oft schwierig: "Die überwiegende Teil der Airlines mauert oder erhebt überzogene Gebühren, da hilft oft nur noch der Klageweg."

Dennoch müssen Reisende das gezahlte Geld nicht verloren geben:"Sie sollten der betreffenden Airline zunächst schriftlich eine Zahlungsaufforderung zukommen lassen und eine Frist zur Rückzahlung der Kosten setzen", empfiehlt Degott.

Reagiert die Airline darauf nicht, sollten Betroffene die Zahlung noch einmal anmahnen, bevor sie weitere rechtliche Schritte einleiten. "Das ist wichtig, da eine Klage ohne vorherige Anmahnung das Risiko birgt, dass die Airline doch noch zahlt - und der Kläger auf den Kosten für den Rechtsstreit sitzenbleibt."

(dpa)
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