Kleine Übersetzungshilfe Katalügen: Was Reiseveranstalter (nicht) verraten

Düsseldorf (RPO). Wer eine Reise aus dem Katalog bucht, sollte die Formulierungen in den bunten Prospekten genau studieren. Denn nicht immer ist alles so, wie es im Katalog steht. Hier hat sich eine eigene Sprache gebildet, die man erstmal übersetzen muss.

Was wirklich in Reisekatalogen steht
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Was wirklich in Reisekatalogen steht

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Foto: gms

"Zimmer zur Meerseite" oder "naturbelassener Strand" - die Beschreibungen in den Prospekten der Reiseveranstalter klingen oft verlockend. Doch häufig führen die Angaben den Urlauber in die Irre. Bei nachträglichen Beschwerden und Reklamationen ist aber entscheidend, was tatsächlich im Katalog stand.

Wer also zum Beispiel eine Unterkunft in der Nähe eines "naturbelassenen Strandes" bucht, der wird nicht mit einem feinsandigen und idyllischen Strand belohnt. Vielmehr verbirgt sich dahinter wahrscheinlich ein ungepflegter Strand mit Kieselsteinen, manchmal sogar mit Müll.

Oder das "Zimmer zur Meerseite": Natürlich bekommt man ein Zimmer mit einem Fenster, durch das man aufs Meer schauen könnte. Allerdings versperren vermutlich andere Häuser den freien Blick.

Wir haben für Sie rechts die wichtigsten Begriffe in Reiseprospekten entschlüsselt.

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