Luftfahrt Entschädigung für Flug-Vorverlegung

Karlsruhe · Bei der Vorverlegung eines Fluges um mehrere Stunden können Reisende unter Umständen eine finanzielle Entschädigung geltend machen.

Diese Rechte haben Reisende bei einem Flugbegleiter-Streik
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Foto: dapd, Mario Vedder

Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) (Az.: X ZR 59/14). Ein Paar forderte vom Unternehmen Tuifly Entschädigung, weil dieses ihnen drei Tage vor Urlaubs-ende mitgeteilt hatte, dass sie anstatt um 17.25 Uhr bereits morgens abfliegen müssten.

Da Tuifly nach der mündlichen Verhandlung des BGH die Forderung der Kläger anerkannte, gab es keinen Urteilsspruch zur eigentlichen Frage.

(RP)
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