Zug fahren Online-Bahnticket muss nicht mehr ausgedruckt werden

Düsseldorf · Seit gut zwei Wochen gelten neue Beförderungsbedingungen bei der Deutschen Bahn, die Nutzern von Online-Tickets entgegen kommen: Sie müssen Online-Tickets nicht mehr ausdrucken, sondern können den Barcode bei einer Fahrschein-Kontrolle auch auf einem Smartphone- oder Tablet-Display anzeigen lassen.

Deutsche Bahn: Online-Ticket muss nicht mehr ausgedruckt werden
Foto: dpa, Wolfgang Kumm

Bereits vor Monaten ist die Ausdruck-Pflicht abgeschafft worden, jedoch kommt es immer wieder zu Missverständnissen.

Wer ursprünglich kein ausgedrucktes Online-Ticket im A4-Format bei sich tragen wollte, musste die Ticket-App der Deutschen Bahn nutzen. Kunden, die zum Beispiel über die Webseite der Bahn ein Ticket gekauft haben, mussten weiterhin das Online-Ticket in Originalgröße ausdrucken, damit die Zugbegleiter den Barcode bei der Kontrolle einscannen konnten.

Jetzt reicht es der Bahn, den Barcode auf einem Display anzuzeigen. Das Online-Ticket soll hierzu mit einem entsprechenden Programm geöffnet werden, und die Kontrolleure sollen den Barcode direkt vom mobilen Gerät abscannen dürfen. Dies hat sich allerdings noch nicht unter allen Zugbegleitern rumgesprochen.

Mehrfach ist auf Twitter von Zwischenfällen während der Ticket-Kontrollen berichtet worden. Bei dem Online-Kurznachrichtendienst berichtete unter anderem der Piratenpolitiker Christopher Lauer über Probleme bei der Fahrscheinkontrolle.

Tatsächlich ist in den aktuellen Beförderungsbedingungen der Bahn die Kontrolle des Online-Tickets genau erklärt. Auf Seite 109 unter Punkt 6.3.3 wird gezeigt, dass die Pflicht des Ausdrucks nicht mehr besteht. Auch die unerlaubte Mehrfachnutzung, die einige Kontrolleure bei ihrer Argumentation immer wieder angeben, ist in diesem Abschnitt geklärt.

Es gibt aber weiterhin Sonderfälle, bei denen das Online-Ticket ausgedruckt werden muss. Wer die City-Ticket-Option nutzt, muss auch eine ausgedruckte Version des Tickets vorweisen können. Dies gilt auch für den ICE-Sprinter. Solche Spitzfindigkeiten dürften zu weiteren Diskussionen zwischen Fahrgästen und Kontrolleuren führen.

(RP)
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