Werbung für Ticketpreise Billigflieger müssen bald Gesamtpreis nennen

Brüssel (RP). Irreführende Lock-Angebote für Flugtickets sind künftig verboten: Airlines müssen im Internet und bei Werbeanzeigen den vollen Endpreis angeben, einschließlich aller Steuern, Zuschläge und Gebühren. Das Europaparlament beschloss gestern eine entsprechende Verordnung, die voraussichtlich Ende September in Kraft tritt.

Werbung für Ticketpreise: Billigflieger müssen bald Gesamtpreis nennen
Foto: gms

Sonderleistungen wie Reiserücktrittsversicherungen dürfen demnach nicht mehr automatisch beim Ticketkauf voreingestellt sein. Das heißt: Der Verbraucher muss diese bei der Buchung selbst aktiv bestellen, wenn er sie haben will. Die Neuregelung gilt für Fluglinien, die ihren Sitz in der EU haben.

Verbraucherschützer begrüßen die neuen Regeln. Sie gehen ihnen aber teilweise nicht weit genug: Denn die Airlines dürfen weiter so genannte "fakultative Zusatzkosten" - etwa für Gepäck, Kreditkartenzahlung oder schnelles Boarding - erheben, müssen lediglich "zu Beginn jedes Buchungsvorgangs" klar darüber informieren. "Diese schwammige Vorgabe reicht nicht aus. Hier müssen Verbraucher weiter sehr kritisch hingucken", rät Kerstin Hoppe, Expertin der Verbraucherzentrale Bundesverband. Gerade in diesem Bereich seien die Airlines sehr erfinderisch. Viele Billig-Anbieter etwa senkten die übliche 20-Kilo-Grenze für Freigepäck einfach deutlich ab, um dann mit saftigen Zuschlägen für Koffer Kasse zu machen. Unter Umständen könnten die Gepäckkosten am Ende höher sein als der eigentliche Ticketpreis.

Als die EU-Kommission im Mai die Online-Auftritte von Airlines oder Reiseportalen untersuchte, stellte sie in einem Drittel der Fälle illegale Angaben fest. Auch deutsche Verbraucherschützer kennen das Problem nur zu gut: Seit 2006 haben sie mehr als 20 Fluglinien wegen unlauterer Methoden abgemahnt oder verklagt - darunter waren auch die Branchenführer ebenso wie Billigflieger.

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