Fahrgastrechte Bei Zugverspätungen gibt's mehr Geld

Berlin (RPO). Bahnfahrer sollen mehr Rechte bekommen. Besonders bei Verspätungen der Bahn soll es künftig mehr Geld zurück geben. Das hat die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen. Ab Frühjahr 2009 bekommen Wartende bis zu 50 Prozent des Ticketpreises erstattet.

 Das Bundeskabinett hat die Rechte der Bahnkunden gestärkt.

Das Bundeskabinett hat die Rechte der Bahnkunden gestärkt.

Foto: AP

Insbesondere bei Verspätungen sollen die Kunden künftig höhere Entschädigungen erhalten und leichter auf andere Züge ausweichen können, wie die Bundesregierung am Mittwoch nach Angaben des Bundesjustizministeriums in Berlin beschloss. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Bahnkunden bei Verspätungen ihres Zuges ab 60 Minuten 25 Prozent des Fahrpreises erstattet bekommen, bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden die Hälfte des Ticketpreises.

Bei den neuen Regelungen soll nicht die Verspätung einzelner Züge, sondern die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort zählen: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er auch die Entschädigung. Nicht haften müssen Bahnunternehmen allerdings, wenn die Verspätung durch außerhalb des Bahnbetriebes liegende Umstände verursacht wird. Auch sollen Erstattungen unter einer sogenannten Bagatellgrenze von vier Euro entfallen.

Im Nahverkehr bekommen Bahnkunden den Plänen zufolge das Recht, bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten einen anderen Zug - auch Intercitys oder ICEs - zu nehmen. Nicht umsteigen dürfen die Kunden allerdings auf Züge mit Reservierungspflicht - etwa Nachtzüge oder den ICE-Sprinter. Zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr können Bahnfahrer ab einer Verspätung von 60 Minuten zudem auf Kosten des Bahnunternehmens aufs Taxi umsteigen, wenn sie ihren Zielort ansonsten nicht mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichen können.

Die Regelung, die nach den Plänen der Bundesregierung im Frühjahr 2009 in Kraft treten soll, geht auf eine EU-Verordnung zurück. Mit dieser gälten die Fahrgastrechte ab Dezember kommenden Jahres.

(afp)
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