Urteil Anbieter dürfen Flüge ohne genaue Zeiten verkaufen

Düsseldorf · Reiseanbieter dürfen Flüge auch dann verkaufen, wenn die genauen Flugzeiten noch nicht feststehen. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden (Az.: I-7 271/12).

Diese Rechte haben Sie als Flugpassagier
Infos

Diese Rechte haben Sie als Flugpassagier

Infos
Foto: dpa/Henning Kaiser

Damit scheiterte der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit einer Unterlassungsklage, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag auf Anfrage.

Grundsätzlich dürfe ein Reiseveranstalter Verträge mit Reisenden ohne Angabe von Flugzeiten abschließen, wenn zwar An- und Abreisetag feststehen, die Flugzeiten zum Zeitpunkt der Buchung aber weder dem Reiseveranstalter, noch der Fluggesellschaft tatsächlich bekannt sind, befand nun das Gericht.

Soweit den Reisenden dies von Anfang an bewusst sei, stehe der Buchung der Urlaubsreise nichts im Wege. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort