Urteil Anbieter dürfen Flüge ohne genaue Zeiten verkaufen
Düsseldorf · Reiseanbieter dürfen Flüge auch dann verkaufen, wenn die genauen Flugzeiten noch nicht feststehen. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden (Az.: I-7 271/12).
Damit scheiterte der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit einer Unterlassungsklage, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag auf Anfrage.
Grundsätzlich dürfe ein Reiseveranstalter Verträge mit Reisenden ohne Angabe von Flugzeiten abschließen, wenn zwar An- und Abreisetag feststehen, die Flugzeiten zum Zeitpunkt der Buchung aber weder dem Reiseveranstalter, noch der Fluggesellschaft tatsächlich bekannt sind, befand nun das Gericht.
Soweit den Reisenden dies von Anfang an bewusst sei, stehe der Buchung der Urlaubsreise nichts im Wege. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.