Urlaubs-Rabatte Alleinerziehende sparen weniger als Familien

Düsseldorf (RPO). Single-Reisende mit Kind sparen beim Urlaub meist weniger als traditionelle Vater-Mutter-Kind-Familien. Das zeigt ein Vergleich der Verbraucherzentrale NRW bei zehn Veranstaltern von Pauschalreisen.

Flugermäßigungen für Kinder
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Rabatte für Singles mit Kind: Sie gibt es in jedem Katalog, aber nicht für jedes Hotel; die Höhe ist oft unterschiedlich und mitunter schwer zu errechnen - und vor allem sind sie meist kleiner als die Rabatte für Vater-Mutter-Kind-Familien.

Das ist das Ergebnis einer Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei zehn Pauschalreise-Veranstaltern. Das Reiseziel des Test-Singles mit achtjährigem Kind hieß Mallorca, ab Düsseldorf war der Flug im Juli in der ersten Woche der NRW-Sommerferien geplant.

Ein Beispiel, wie Singles mit Kind benachteiligt werden, zeigt ein Vier-Sterne-Haus. Ein achtjähriges Kind, das mit beiden Elternteilen reist, bekommt hier einen Kinderfestpreis von 357 Euro. Single-Kids dagegen erhalten lediglich eine 25-prozentige Ermäßigung auf den Erwachsenenpreis von 642 Euro - und berappen so 124,50 Euro mehr.

Besonders tricky: Manche Anbieter spendieren den Single-Kids zwar Rabatte in gleicher Höhe, dafür allerdings muss der Erwachsene einen höheren Preis zahlen. 50 Euro mehr machte das beispielsweise aus in einem Drei-Sterne-Hotel.

In einem Vier-Sterne-Hotel fanden die Verbraucherschützer sogar eine niedrigere Single-Kinderermäßigung, die mit einem höherem Erwachsenenpreis kombiniert war. 189 Euro zahlen Alleinreisende dort mehr für die Mallorca-Woche, für das Kind fallen sogar weitere 225,30 Euro mehr an, da es nicht in den Genuss des Kinderfestpreises von 544 Euro kommt.

Verantwortlich für solche Preisgestaltung macht Matthias Brandes vom Reiseveranstalter Thomas Cook die Hoteliers. Sie bestimmten in der Regel die unterschiedlichen Rabatt-Höhen in den Feriendomizilen. Wichtig zu wissen für Reise-Singles: Ermäßigt mitfahren darf in der Regel nur ein Kind.

Wohl dem, der mit einem Kind unter zwei Jahren unterwegs ist. Bis zu diesem Alter nämlich gelten dieselben Konditionen wie für Kompletteltern: Die Unterkunft im Hotel ist bei allen gesichteten Veranstaltern für das Kind gratis, vorausgesetzt es schläft im Elternbett. Kosten allerdings können anfallen, wenn das Kleinkind in einem Beistell-Bett schläft. Und auch fliegen dürfen die U-2-er zumeist kostenlos, wenn auch ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.

Wer es schafft, die oftmals unübersichtlichen Preistabellen der Veranstalter zu vergleichen, kann große Unterschiede zwischen dem preiswertesten und teuersten Angebot in einem Hotel entdecken. So ließen sich in der Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW beispielsweise satte 345,30 Euro für eine Single-Kind-Woche sparen.

Im übrigen gilt: Kein Single sollte sich durch noch so hohe Prozent-Nachlässe fürs Kind blenden lassen. Was letztlich bei gleicher Leistung zählt, ist der Endpreis für beide.

(mais/kpl)
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