Neue Ticketsteuer Airlines und Veranstalter kassieren schon

Berlin (RPO). Ab dem 1. Januar 2011 werden Flüge teurer. Die neue Luftverkehrssteuer gilt für Tickets, die ab sofort gebucht werden. Die meisten Airlines und Reiseveranstalter erheben ab sofort Aufpreise, zum Teil sogar Extra-Gebühren. Reiserechtler bezweifeln, dass das juristisch haltbar ist.

Ticketsteuer: So viel kassieren Airlines und Veranstalter
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Foto: AFP

Geplant sind folgende Aufpreise: Für Kurzstreckenflüge beschloss die Bundesregierung eine Abgabe von acht Euro, für Mittelstreckenflüge sind es 25 Euro und für Langstreckenflüge 45 Euro.

Berechnet ein Veranstalter die Ticketsteuer, muss er den Kunden eine neue Reisebestätigung schicken. Ist der Aufpreis höher als die gesetzliche Gebühr, müsse die Differenz außerdem schlüssig begründet werden, sagte der Fachanwalt für Reiserecht Paul Degott in Hannover dem dpa-Themendienst. Urlauber könnten von der Reise allerdings nur kostenlos zurücktreten, wenn sich der Reisepreis um mehr als fünf Prozent erhöht.

Grundsätzlich dürfe ein Veranstalter für eine Pauschalreise nachträglich nur dann mehr verlangen, wenn Abgaben erhöht oder neu eingeführt wurden, erklärte Degott. Die Luftverkehrssteuer sei einer Flughafenabgabe vergleichbar, wie sie in Paragraf 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs erwähnt wird.

Steuer noch nicht rechtsgültig

Allerdings sei es fraglich, ob die Veranstalter den Aufpreis schon jetzt einkalkulieren dürfen. Denn noch hat die Luftverkehrssteuer keine Gesetzeskraft. "Wir wissen ja heute noch nicht, wann sie tatsächlich eingeführt wird", sagte Degott. "Es könnte sein, dass sich in den Lesungen im Bundestag noch die Beträge ändern."

Der größte deutsche Reiseveranstalter Tui hat am Dienstag angekündigt, für alle Abflüge aus Deutschland ab 1. Januar 2011, die seit dem 1. September 2010 gebucht wurden, eine gestaffelte Gebühr zu erheben. Passagiere müssen demnach für Inlandsflüge und europäische Kurzstrecken 10 Euro, bei Mittelstreckenzielen 28 Euro und für Fernreisen 50 Euro zusätzlich zum bisherigen Reisepreis bezahlen. Das sind jeweils einige Euro mehr als die Gebühren, die der Gesetzesentwurf vorsieht. Die Tui begründet den Zuschlag mit ihrem Mehraufwand bei der Verwaltung.

(AFP/tmn, mais)
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