Europäische Union Abzocke bei Flugtickets

Brüssel (RP). Jeder dritte Verbraucher, der online ein Ticket bucht, wird durch irreführende Angebote abgezockt. Das ergab eine Studie der EU-Kommission.

Billig fliegen - so geht's!
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Foto: AFP

Ein Drittel der 386 geprüften Webseiten von Airlines oder Reiseportalen verstößt gegen geltendes Recht. EU-Verbraucher-Kommissarin Meglena Kuneva drohte den betroffenen 80 Unternehmen mit gesetzlichen Maßnahmen, wenn sie die Missstände nicht bis zum 1. Mai 2009 abstellen.

Was sind die größten Fallen?
Bei 58 Prozent der Online-Auftritte entpuppte sich das Schnäppchen-Angebot als teures Vergnügen - weil Zuschläge wie Steuern, Flughafen- und Buchungsgebühren oder Kerosinzuschläge nicht im Werbepreis enthalten waren. In fast jedem siebten Fall war der angebotene Flug nicht verfügbar.

Wer nahm an der Untersuchung teil?
15 europäische Staaten plus Norwegen. Deutschland nicht - angeblich wegen zu kurzer Vorwarnzeit und Personalmangel im Bundesamt für Verbraucherschutz. Die Ergebnisse seien aber übertragbar, hieß es.

Bei welchen Fluglinien ist besondere Vorsicht geboten?
Eine schwarze Liste konnte die EU gestern nicht veröffentlichen, weil die Behörden der meisten EU-Länder die Namen der Übeltäter nicht preisgeben wollen. Sie begründen dies mit laufenden Ermittlungen.

Handelt es sich um ein Billigflieger-Phänomen?
Nein. Billig-Flieger, etablierte Airlines und Reiseveranstalter sind gleichermaßen betroffen.

Worauf soll der Kunde achten?
Airlines reduzieren mitunter die Gewichtsgrenze für das freie Gepäck oder erheben Gebühren für schnelles Boarding. Manchmal wird die Zahlung per Kreditkarte vorgeschrieben, die dann aber gebührenpflichtig ist. Vor allem auf automatisch angeklickte Kostentreiber wie Reiseversicherungen ist zu achten. Besondere Vorsicht ist bei Preisen geboten, vor denen das Wort "ab" steht (auf den Reisetermin oder die Anzahl der verfügbaren Tickets achten).

Was kann der getäuschte Kunde tun?
Wer sein Geld zurückholen will, sollte sich vorher Rat bei einer Verbraucherzentrale holen. Denn nach dem Ticket-Kauf ist es schwer, sich zu wehren. Selbst wenn ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliege, bedeute dies nur, dass das Unternehmen sein Vorgehen ändern müsse - der Kaufvertrag bleibe aber gültig, warnen Verbraucherschützer.

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