Trinkgelage, Hütchenspieler, fliegende Händler So erfolgreich sind die neuen "Benimm-Regeln" auf Mallorca

Palma de Mallorca · Seit drei Monaten gelten nun die neuen "Benimm-Regeln" auf Mallorcas beliebter Partymeile. Aber so mancher Tourist wollte sich von den neuen Gesetzen trotzdem nicht die Laune verderben lassen: Mehr als 2400 Verstöße und Bußgeld-Einnahmen von 18 000 Euro verzeichnete die Stadtverwaltung in dieser Zeit. Wir zeigen die kompletten Ergebnisse der "Anti-Party-Bilanz".

 Eimersaufen am "Ballermann". Bilder wie diese sollen dank der neuen "Benimm-Regeln" bald zur Vergangenheit gehören.

Eimersaufen am "Ballermann". Bilder wie diese sollen dank der neuen "Benimm-Regeln" bald zur Vergangenheit gehören.

Foto: dpa

Saufgelage, Rüpeleien, laute Musik am Strand: Seit Juni sollen neue Vorschriften die Exzesse der Touristen in Palma de Mallorca stoppen. "Die 'Verordnung für zivilisiertes Zusammenleben' setzt sich zum Ziel, dass wir uns an unseren Straßen, Plätzen und Parkanlagen frei und ungefährdet erfreuen können. Sie soll den respektvollen Umgang miteinander und mit der Umgebung sowie die Rechte aller Bürger fördern und gewährleisten", heißt es in der Infobroschüre der Stadt.

Darunter sind bei Touristen zum Teil sehr beliebte Dinge aufgelistet. Verboten sind beispielsweise ausschweifende Trinkgelage, das Tragen von Badekleidung abseits der Strände, das Pinkeln und das Spucken in der Öffentlichkeit und das Ansprechen von Straßenprostituierten. Da Mallorca seit Jahren ein beliebtes Reiseziel der Deutschen ist, gibt es die Broschüre auch in Deutsch. Die Übersetzung ist allerdings etwas holprig geraten, wie die Beispiele unten zeigen.

Die Stadtverwaltung hat nach drei Monaten auf einer Pressekonferenz Bilanz gezogen. Wie die Mallorca-Zeitung berichtet, fiel die durchaus positiv aus. Der Erfolg in Zahlen:

286 Bescheide wegen Alkoholkonsum
So steht es in der Verordnung: "Trinkgelage. Diese Aktivität verursacht Probleme für die öffentliche Gesundheit und bei friedlichem Miteinander. Zudem verstoßen Trinkgelage gegen das Recht auf Ruhe."
Bußgeld: 200 Euro.

217 Bescheide gegen Hütchenspieler
So steht es in der Verordnung: "Glücksspiel und Hütchenspiele. Betrug stellt eine Verletzung der Menschenwürde und Menschenrechte dar."
Bußgeld: 400 Euro.

688 Bescheide gegen fliegende Händler
So steht es in der Verordnung: "Fliegende Händler. Nicht genehmigter ambulanter Verkauf kann zu Unannehmlichkeiten führen und verstößt gegen den Grundsatz des lauteren Wettbewerbs."
Bußgeld: 200 Euro.

538 Bescheide gegen Masseurinnen
So steht es in der Verordnung: "Massagen. Nicht genehmigte Dienstleistungen, wie z.B. Massagen, Hellseherei usw., beeinträchtigen das Recht auf Nicht-Belästigung und verstößt gegen den Grundsatz des lauteren Wettbewerbs."
Bußgeld: 50 Euro.

Angaben der Mallorca-Zeitung zufolge gab es darüber hinaus 20 Bescheide wegen Pinkeln in der Öffentlichkeit, 99 Bescheide wegen Benutzung von Glasflaschen am Strand, 18 Bescheide wegen lauter Musikgeräte und 574 Bescheide wegen Verkauf von Essen und Getränken am Strand.

Insgesamt soll die Stadt durch die Ahndung von Verstößen gegen die Verordnung rund 18 000 Euro eingenommen haben.

(ham)
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