Mallorca Bald Musikverbot am Ballermann?

Düsseldorf (RPO). Bleibt es bald still in den Freiluft-Diskotheken an der Playa de Palma? Das legt ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs der Balearen nahe. Die Richter annullierten einen Beschluss aus dem Jahr 2007, wonach die Betreiber Musik abspielen konnten, solange ein gewisser Lärmschutz gewahrt blieb.

Hier feiert man in Palma de Mallorca
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Demnach brauchten Hotels Genehmigungen für das Abspielen von Musik unter freiem Himmel. Fenster und Türen von Diskotheken mussten geschlossen bleiben, um die Lärmbelästigung zu reduzieren. Tagsüber waren maximal 65 Dezibel erlaubt.

Mit dem Beschluss sollte der Streit zwischen Hoteliers und Anwohnern auf der einen Seite und Großdiskotheken wie dem Megapark auf der anderen Seite geschlichtet werden, berichtet die spanische Zeitung "Diario de Mallorca".

Der Gemeinderat sprach sich schon damals einstimmig gegen diese Regelung aus und verwies darauf, dass die Regierung gar nicht für den Lärmschutz zusräöndig sei. Die Regionalregierung verabschiedete den Beschluss dennoch.

Genau das erklärten die Richter jetzt für unzulässig. Damit tritt nun wieder die deutlich strengere Lärmschutz-Regelung aus dem Jahr 1988 in Kraft. Man laufe jetzt Gefahr, dass ein einzelner Anwohner mit seiner Beschwerde die ganze Playa de Palma ruhig stellen könne, beklagte Jesús Sánchez Riutord vom Verband der Tourismus unternehmen gegenüber der Zeitung.

(mais/kpl)
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