Reisende und Angestellte Kreuzfahrtverband beschließt generelle Covid-19-Testpflicht

Hamburg · Die Kreuzfahrtindustrie hat eine Covid-19-Testpflicht für alle Gäste und Crewmitglieder an Bord der Schiffe beschlossen. Nur mit diesem Baustein könne der Betrieb wieder sicher hochgefahren werden.

 Ein Kreuzfahrtschiff läuft Anfang Oktober den Hafen Warnemünde an.

Ein Kreuzfahrtschiff läuft Anfang Oktober den Hafen Warnemünde an.

Foto: dpa/Stefan Sauer

„Nur mit einem negativen Testergebnis wird der Zugang zum Schiff gewährt“, teilte die Cruise Lines International Association (Clia), der größte Verband der Kreuzfahrtindustrie, am Donnerstag in Hamburg mit. An diese globale Testpflicht sollen sich alle Clia-Mitgliedsreedereien ab sofort halten. Den Angaben zufolge repräsentieren sie 95 Prozent der Kreuzfahrtkapazitäten weltweit, etwa auch Aida Cruises, Costa, Hapag-Lloyd, MSC und Tui Cruises.

Die Branche sei damit „der erste und bislang einzige Sektor innerhalb der Tourismusbranche, der konsequent verpflichtende Tests auf das Coronavirus für alle Reisenden und Angestellten einführt“. Die Pflicht gelte für Schiffe ab 250 Passagieren. Wann und wie Mitarbeiter und Gäste auf das neuartige Coronavirus getestet werden, dürften die Reedereien selbst entscheiden.

Die Testpflicht sei ein wichtiger Baustein, um den Kreuzfahrtbetrieb wieder sicher hochfahren zu können, sagt Clia-Deutschland-Direktor Helge Grammerstorf laut Mitteilung. Clia-Angaben zufolge hängen in Deutschland 48.000 Arbeitsplätze an der Kreuzfahrtbranche. Die Wertschöpfung durch die Branche habe 6,6 Milliarden Euro betragen.

Die Kreuzfahrtbranche war nach monatelanger Zwangspause im Juli wieder langsam gestartet und hatte zunächst Kurzreisen ohne Landgang angeboten. Mittlerweile dürfen die Passagiere teilweise auch wieder das Schiff für Ausflüge verlassen. Seit der Wiederaufnahme der Kreuzfahrten gelten auch an Bord der Schiffe strenge Corona-Regeln. So gibt es Temperaturmessungen, Wegeleitsysteme an Bord, beschränkte Kapazitäten für Restaurants, Bars und Theater auf dem Schiff, Maskenpflicht in Fahrstühlen, Treppenhäusern und Kabinenfluren sowie eine geringere Auslastung als im Normalbetrieb.

(hebu/dpa)
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