Tipps für Reisende Wenn der Urlaub auf der Baustelle endet

Düsseldorf · Wenn der Urlaub ansteht, ist die Vorfreude groß. Doch niemand erwartet eine Baustelle direkt vor dem Hotel. Was dürfen Reisende fordern, wenn Bagger vor dem Zimmerfenster im Einsatz sind? Schadensersatz? Sofortige Umbuchung?

Die schlimmsten Baustellen-Hotels
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Die schlimmsten Baustellen-Hotels

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Urlauber sollten sich ab dem Zeitpunkt beschweren, an dem die Schäden die Urlaubsqualität mindern. Liegt zum Beispiel noch ein vergessenes Rohr irgendwo auf der Anlage herum, können Urlauber kaum Schadensersatz für den gesamten Urlaub einfordern. Anders sieht es aus, wenn die Baustelle wirklich beeinträchtigt und einen Urlauber zum Beispiel daran hindert, bei offenem Fenster zu schlafen.

Außerdem können Reisende sich beschweren, wenn das Angebot, das sie eigentlich gebucht haben, durch die Baustellen oder andere Missstände verändert wird. Haben sie ein Zimmer mit Meerblick gebucht und bekommen dafür tagelang nur Gerüste geboten, beschweren sie sich berechtigt.

So beschweren Sie sich richtig

Wenn dem Urlauber ein unangenehmer Mangel am Hotel auffällt, muss er sich sofort an den Reiseveranstalter wenden. Ob Geschädigte sich für den schriftlichen oder den persönlichen Weg entscheiden, ist dabei nicht wichtig. Worauf Sie aber auf jeden Fall achten sollten: Wenn der persönliche Weg ausgewählt wird, sollten Zeugen beschafft werden, die das Gespräch mithören und im Falle einer Klage alles bestätigen können.

Von diesen Zeugen sollten die Urlauber sich die Adresse geben lassen, um sie im Notfall nach der Rückkehr kontaktieren zu können. Wenn der schriftliche Weg gewählt wurde, ist es wichtig, Briefe oder E-Mails zu sichern. Dabei sollten die Reisenden darauf achten, nicht nur die Nachrichten einer Seite zu sammeln, sondern sowohl die eigenen als auch die Antworten und Fragen der anderen Seite festzuhalten.

Außerdem sollten die Baustellenbewohner Beweise machen, falls der Reiseveranstalter später die Missstände abstreitet. Hierfür eigenen sich Fotos und Videos besonders gut, auf denen Hotel und Baustelle identifiziert werden können. Beweismaterial auf dem nur die Baustellen sichtbar sind, können von dem Reiseveranstalter als gefälscht bezeichnet werden: Schließlich kann niemand sie dem Hotel zuordnen.

Sind die Reisenden wieder zu Hause, sollten sie sich bis spätestens einen Monat nach dem Rückreisetermin bei dem Reiseveranstalter melden. Dies kann schriftlich oder persönlich passieren. Wobei der Geschädigte schon zu einer weiteren Hürde kommt: Forderungen und Vorwürfe müssen konkret formuliert werden. Dabei sollte der Schreiber darauf achten, keine festgelegten Summen für den Schadensersatz zu nennen. Urlauber, die nicht im juristischen Bereich arbeiten, können die angemessenen Summen kaum einschätzen und nehmen sich zu viel heraus, was sich negativ auf den weiteren Verlauf des Falles auswirken kann.

(anch/csi)
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