Geld für Verspätung

Weil sich ihr Rückflug von den Malediven nach Frankfurt am Main mehr als 24 Stunden verspätete, wollten betroffene Pauschal-Urlauber nicht nur Schadensersatz vom Veranstalter (die sie erhielten). Zusätzlich verlangten sie von der Fluggesellschaft eine so genannte "Ausgleichszahlung".

Diese wird nach europäischem Recht gewährt, wenn Flüge annulliert werden oder sich mehr als drei Stunden verspäten. Die Höhe hängt von der Flugstrecke ab und beträgt bei Langstrecken, wie hier, 600 Euro pro Person. Rüsselsheimer Richter gewährten den Passagieren die geforderte Ausgleichszahlung. Die Urlauber brauchten sich den vom Reiseveranstalter bereits gewährten Schadensersatz nicht darauf anrechnen zu lassen. Die Airline musste deshalb haften, weil sie nach Juristen-Meinung nicht alles Zumutbare unternommen hatte, um die enorme Verspätung zu vermeiden. Denn schon zwei Tage vor dem Flug hatte die Besatzung der Maschine technische Probleme gemeldet. (AG Rüsselsheim, Az.: 3 C 734/10 [32]). WOG.

(RP)
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