Infos Diese Rechte haben Passagiere bei einem Streik
Wenn die Fluggesellschaft streikt, wissen viele nicht, wie sie mit dieser schwierigen Situation umgehen sollen. Wir klären Sie über ihre Rechte und Möglichkeiten im Falle eines Streiks auf.
Wie finde ich heraus, ob mein Flug betroffen ist?
Zunächst sollte man sich sofort mit der Airline selbst in Verbindung setzten. Für Informationen stehen Hotlines und oft Live-Chats bereit. Auf der Website der Fluggesellschaft kann man prüfen, welche Flüge gestrichen wurden. Alternativ können Flugreisende dort auch speziell nach ihrem Flug suchen. Grundsätzlich sollten aber alle Informationen, die man aus dem Internet hat, ausgedruckt werden, um auf Nummer sicher zu gehen. Airports, die den Passagierbetrieb einstellen, braucht man natürlich gar nicht erst ansteuern.
Welche Ansprüche kann ich im Fall eines Streiks stellen?
Falls man aufgrund eines Streiks am Flughafen festsitzt, muss der Konzern für die Versorgung aufkommen. Wie viele Leistungen dann erbracht werden müssen, hängt von der Wartezeit der Passagiere und der Flugstrecke ab. Ab zwei Stunden Verspätung stehen Gästen, die bis zu 1500 Kilometer fliegen, Essen und Getränken zur Verfügung. Gegebenenfalls muss für sie auch eine Übernachtung arrangiert werden.
Ab einer Strecke von 1500 bis zu 3500 Kilometern muss die Airline ab drei Stunden Verspätung Hilfe anbieten. Ab 3500 Kilometern aufwärts, müssen Passagiere vier Stunden warten, bis sie Ansprüche geltend machen können. Ist der Flug fünf Stunden oder mehr verspätet dürfen Passagiere von der Flugreise zurücktreten und eine Erstattung des Flugpreises verlangen.
Laut EU-Recht gilt grundsätzlich: Wenn der Flug ausfällt oder sich mehr als drei Stunden verspätet, muss die Airline eine alternative Beförderung anbieten. Das kann die Umbuchung auf einen anderen Flug sein. Oder der Umtausch des Flugtickets in eine Bahnkarte, was vor allem bei innerdeutschen Flügen oder Verbindungen in grenznahe Städte wie Basel oder Salzburg oft angeboten wird.
Die Lufthansa etwa bietet eine Service-Seite für Passagiere an, die von Flugunregelmäßigkeiten betroffen sind. Ein Chat-Bot soll dort beispielsweise bei kurzfristigen Umbuchungen unterstützen.
Ewig auf eine Ersatzbeförderung warten müssen Passagiere nicht. Sie sollten die Airline per Mail oder über ein Kontaktformular darum bitten, eine andere Reisemöglichkeit zu organisieren und eine Frist für eine Rückmeldung setzen. Als angemessen sieht der auf Reiserecht spezialisierte Anwalt Paul Degott hier zwei bis drei Stunden an.
Bei dieser Nachricht sollten Fluggäste auch ankündigen, sich sonst selbst um eine alternative Beförderung zu kümmern und die Airline für dadurch anfallende Zusatzkosten - etwa für den neuen Flug und eventuelle Zwischenübernachtungen - in Anspruch zu nehmen. Degott erklärt: „Diese Ankündigung ist wichtig, damit sich die Airline am Ende nicht herausreden kann.“ Es ist wichtig, Rechnungen und Quittungen als Nachweise in so einem Fall gut aufzuheben.
Muss ich als Passagier die Kosten für die Hilfsleistungen vorstrecken?
Da die Versorgung aller Fluggäste meist organisatorisch nicht möglich ist, muss man als Passagiere die Kosten für Getränke, einen Restaurantbesuch oder auch das Hotel selbst übernehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass alle Belege aufbewahrt werden, um später einen Nachweis zu haben und diese eventuell geltend machen zu können. Übrigens: Diese Kosten müssen bei Verspätungen in jedem Fall übernommen werden – etwa auch dann, wenn die Ursache kein Streik sondern ein Sturm ist.
Stellt mir die Airline ein Bahnticket oder einen Mietwagen, wenn ich zu einem Geschäftstermin fliegen wollte?
Kann der vorgesehene Ziel-Termin mit anderen Verkehrsmöglichkeiten noch erreicht werden, weichen die Fluggesellschaften auf Bahn oder Mietwagen aus. Manchmal wird auch ein Ersatzflug von einem anderen, nahegelegenen Flughafen angeboten. Selbst sollte man eine Ersatzmöglichkeit immer dann erst suchen, wenn es der Fluggesellschaft abgesprochen ist. Ansonsten könnte es sein, dass die zusätzlichen Kosten am Ende nicht übernommen werden. Oft ist es möglich, am Schalter, das Flugticket gegen ein Bahnticket einzutauschen.
Kann man im Fall eines Flugbegleiterstreiks Schadensersatz verlangen?
Eine Entschädigung in Form von Geld zu bekommen ist nicht gerade leicht. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden steht Passagieren zwar grundsätzlich eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. So dürfen etwa keine "außergewöhnlichen" Umstände daran Schuld sein, wobei Streiks zu dieser Kategorie gezählt werden. So ist eine Entschädigung bei einem Streik nur dann möglich, wenn die Airline nicht alles versucht hat, um den Fluggast trotz der "außergewöhnlichen" Umstände an sein Ziel zu bringen. Wenn man diese Vernachlässigung dann noch vor Gericht beweisen kann, hat man gute Chancen auf Schadenersatz.
Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Ersatzbeförderung oder eben Rückerstattung der Ticketkosten besteht in jedem Fall und unabhängig davon, ob Passagieren auch eine Entschädigungszahlung zusteht.
Kann ich von meiner Reise zurücktreten?
Startet der Flieger mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden, oder wird der Flug komplett gestrichen, kann der Passagier entscheiden, ob er die Reise noch antritt. Tut er es nicht, muss die Fluggesellschaft laut dem ADAC den Kaufpreis erstatten, wenn der Fluggast nur ein Ticket gekauft hatte. Anders sieht es bei Pauschalurlaubern aus. Sie haben bei kürzeren Streiks kein Recht zum Rücktritt von der Reise. Dieses steht ihnen nur bei länger andauernden Ausständen zu. Dabei ist laut dem Verkehrsclub das Verhältnis zwischen Abflugverzögerung und Dauer des Urlaubs entscheidend.
Beschwerden
Die offizielle Beschwerdestelle ist das Luftfahrt-Bundesamt, die hier online zu erreichen ist.

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