Neue Regelung ab 15. August 49-Euro-Ticket auch im ICE nutzen – geht das?

Düsseldorf · Seit dem 1. Mai ist das 49-Euro-Ticket verfügbar. Bei Verspätungen im Regionalverkehr konnte damit bislang auch der Fernverkehr genutzt werden. Die Kosten ließen sich erstatten. Jetzt gibt es eine wichtige Änderung.

 Ein Zug des Typs ICE 4 der Deutschen Bahn (DB) steht im Hauptbahnhof (Archivfoto).

Ein Zug des Typs ICE 4 der Deutschen Bahn (DB) steht im Hauptbahnhof (Archivfoto).

Foto: dpa/Sven Hoppe

Seit dem 1. Mai 2023 gibt es mit dem 49-Euro-Ticket, auch Deutschlandticket genannt, die Möglichkeit, den bundesweiten Nahverkehr in Deutschland auch langfristig günstig zu nutzen. Normalerweise gilt das ÖPNV-Abo nur in Zügen des Nah- und Regionalverkehrs, nicht aber im Fernverkehr. Wer also eine Fahrt mit dem IC oder ICE plant, braucht weiterhin ein entsprechendes Ticket.

Bisher gab es jedoch eine wichtige Ausnahme: Hatten die Züge des Regionalverkehrs mehr als 20 Minuten Verspätung, durften auch ICE und andere Züge des Fernverkehrs genutzt werden. Vor dem Antritt der Fahrt musste dennoch ein gültiges Ticket für den entsprechenden Zug des Fernverkehrs gekauft werden. Die Kosten dafür wurden von der Deutschen Bahn im Rahmen der Mobilitätsgarantie übernommen und konnten beim zuständigen Verkehrsunternehmen eingereicht werden. Private Verkehrsunternehmen wie FlixTrain sind von dieser Regelung ausgenommen. Genau diese Regelung ändert sich nach Informationen auf der Website der Deutschen Bahn aber jetzt.

Die schönsten Zugstrecken in Deutschland mit 49-Euro-Ticket
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Die schönsten Zugstrecken in Deutschland

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Foto: Hochschwarzwald Tourismus GmbH

Erstattung für Nutzung des Fernverkehrs fällt weg

Ab dem 15. August 2023 gibt es mit dem Deutschlandticket keine Möglichkeit mehr, eine Erstattung für die Nutzung des Fernverkehrs zu bekommen. Wenn Fahrgäste also, aus welchen Gründen auch immer, beispielweise mit einem ICE oder IC fahren, müssen Sie für die Fahrt bezahlen und bekommen kein Geld zurück, auch wenn sie im Besitz des Deutschlandtickets sind. Erhebliche Verspätungen im Nahverkehr ändern daran nichts. Hintergrund seit laut Deutscher Bahn, dass „das Deutschlandticket in Paragraf 3 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) „als Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert ist“. Es handelt sich also schon um ein vergünstigtes Angebot, daher kann es nicht noch weitere Vergünstigungen geben.

(cwi/mzu)
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