US-Einreisestopp, Flüge, Pauschalreisen Was Reisende jetzt wissen müssen

Düsseldorf · Der US-Einreisestopp für Europäer wegen des Coronavirus verunsichert viele Reisende. Wir erklären, was man zu Hotel, Flug und Bahnfahrt wissen muss und in welchen Ländern besondere Vorkehrungen gelten.

Die Lufthansa prüft die Folgen des überraschend verkündeten Einreisestopps für Europäer in die USA. Es sei noch zu früh, konkrete Auswirkungen auf Flugplan und Betrieb zu nennen.

Die Lufthansa prüft die Folgen des überraschend verkündeten Einreisestopps für Europäer in die USA. Es sei noch zu früh, konkrete Auswirkungen auf Flugplan und Betrieb zu nennen.

Foto: dpa/Arne Dedert

Abgesagte Messen, immer neue Reisewarnungen und jetzt ein Einreisestopp in die USA – das Coronavirus trifft die Reiseindustrie massiv. Viele Unternehmen beschränken Geschäftsreisen momentan auf ein Minimum. Doch auch Privatpersonen müssen sich Gedanken über ihre Urlaube und Reisen machen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

Was gilt jetzt für Flugreisen in die USA?

Bei Flugausfällen ist die Rechtslage klar: Betroffene Kunden erhalten nach der EU-Fluggastrechteverordnung in jedem Fall ihr Geld zurück - unabhängig davon, ob die Airline den Ausfall selbst zu verantworten hat oder nicht. „In dem Fall hat der Fluggast sogar die Wahl, ober er den Flug durch Geld erstattet oder durch einen neuen Flug ersetzt haben möchte“, erklärt die Juristin Beate Wagner, zuständig für Reiserecht bei der Verbraucherzentrale NRW.

Streichen die Gesellschaften die Flüge aber nicht von sich aus, wird es für die Fluggäste schwieriger – auch wenn wie aktuell in den USA eine Einreisesperre gilt. Eigentlich, so Wagner, mache der Einreisestopp eines Landes die Reise faktisch unmöglich. Ob es Fluggesellschaften gibt, die Flüge aus Europa in die USA trotzdem nicht absagen, könne man schlecht einschätzen. „Uns fehlen für eine solche Prognose einfach die Erfahrungswerte“, so Wagner.

Lufthansa bietet allen Passagieren, die aufgrund behördlicher Vorgaben am Ziel nicht einreisen können, an, kostenfrei ihr Ticket zurückzugeben. Es ist damit zu rechnen, dass dies auch für Flüge in die USA gilt.

Wie ist die Lage bei Pauschalreisen?

Pauschalreisen sind grundsätzlich unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände kostenlos stornierbar. Und der Einreisestopp in die USA ist laut Reiserechtlerin Wagner „zweifellos“ ein solcher außergewöhnlicher Umstand.

Und bei Individualreisen?

Individualreisende müssen nicht nur bei ihren Flügen, sondern auch bei ihren Einzelleistungen im Reiseland genau in die Verträge schauen. Können Hotels oder Transportmittel nicht genutzt werden, weil sie beispielsweise in einem Sperrgebiet liegen, ist eine Erstattung möglich – allerdings nur nach deutschem Recht. Ist der Vertragspartner – etwa der Hoteleigentümer – nicht deutsch, dann gilt das entsprechende Recht des Staates, in dem sich die Unterkunft befindet.

Hilft meine Reiserücktrittversicherung in diesem Fall?

Eher nicht: Eine Reiserücktrittversicherung gilt in der Regel nur bei Unfall oder Erkrankung samt entsprechendem Attest. Bei höherer Gewalt greift sie nicht. Auch „individuelle Ängste oder Sorgen vor Ansteckung sind keine Gründe, bei denen eine Versicherung einspringt“, erklärt der ADAC.

Ist Fliegen riskant?

Die Luft in Flugzeugen wird in der Regel so gut gefiltert, dass Viren oder Bakterien nicht einfach in der Kabine verteilt werden. Allerdings sind in Flugzeugen sehr viele Menschen auf engem Raum. Dies erhöht dann doch das Ansteckungsrisiko, wenn beispielsweise gehustet wird.

Was gilt bei Bahn-Fahrten?

Die Deutsche Bahn bietet Kunden an, ihre Fahrt kostenlos zu stornieren, sofern eine Veranstaltung wegen der Corona-Krise abgesagt wurde. Weil Fernzüge weniger ausgelastet sind, bietet der Konzern in einer Aktion Online-Tickets für Fernstrecken ab 12,90 Euro pro Strecke an.

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In welchen anderen Ländern gelten Restriktionen für Deutsche?

Neben den USA, wo die Maßnahme 30 Tage lang ab 23.59 Uhr am Freitag (4.59 Uhr MEZ am Samstag) gilt, gelten Einreiseverbote für Deutsche in Israel (es sei denn, sie können glaubhaft beweisen, dass sie sich für 14 Tage in Quarantäne begeben können), in Jordanien (ab 16. März), in Bhutan, El Salvador, Guatemala, Jamaika, Kasachstan, Saudi-Arabien, Malediven (zwei Ressort-Inseln sowie eine von Einheimischen bewohnte Insel), Mongolei (sämtliche Flugverbindungen sind bis zum 28. März ausgesetzt, eine Einreise auf dem Landweg ist nicht mehr möglich), sowie Kiribati, Marshallinseln und Samoa.

Von welchen Zielen rät das Auswärtige Amt ab?

Weltweit haben Länder Reisebeschränkungen aufgrund des Coronavirus erlassen – speziell in Asien. Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich vor jeder Reise über den aktuellen Stand zu informieren, denn Reisende könnten zum Beispiel im Fall einer angeordneten Quarantänemaßnahme nicht mit einer Rückholung durch den Reiseveranstalter oder die Bundesregierung rechnen. Momentan wird daher von Reisen nach China, Iran oder Teile Italiens abgeraten.

Wie wird Saison wohl verlaufen?

Es ist damit zu rechnen, dass mit dem Auto zu erreichende Ziele an Nord- und Ostsee sowie in der Alpenregion dieses Jahr erneut sehr hohe Nachfrage haben. Die Reiseanbieter und Airlines hoffen zwar, dass die Nachfrage nach Flugreisen wieder deutlich anzieht, aber die Börsen sprechen eine andere Sprache: Die Aktie der Tui als Europas größtem Reiseveranstalter hat sich seit Ende November im Wert halbiert. Anleger rechnen offenbar damit, dass es noch einige Zeit dauern wird, bis sich die Nachfrage nach Flugreisen erholt.

(mit dpa)

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