Hannover Anschlussflug verpasst: Tipps für Betroffene

Hannover · Der Bundesgerichtshof und Reiserechtler warten zurzeit auf die Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg, ob Fluglinien ihre Gäste bei Verspätungen entschädigen müssen.

Grundsätzlich ist es günstig, den kompletten Flug bei einer Gesellschaft oder zumindest einem Airline-Verbund zu buchen, so der Reiserechtler Paul Degott. Ist der erste Flieger verspätet, schaut dann die Fluggesellschaft, ob der Anschlussflieger noch ein paar Minuten länger warten kann, oder ob die Passagiere auf spätere Flüge umgebucht werden können. Haben Fluggäste die Teilstrecken separat bei verschiedenen Airlines gebucht und die erste ist verspätet, haben sie Pech. Weder die erste noch die zweite Airline muss sie dann auf ihrer Zwischenstation betreuen. Je nach Buchungsklasse verfällt das Ticket für den Anschlussflug meist. Alles weitere könnte das EuGh in der kommenden Woche klären.

(RP)
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