Tipps gegen Nachbarzwist Zankäpfel: Pflanzenabstand und Laub

Düsseldorf (rpo). Wer hat nicht schon davon gehört oder es sogar am eigenen Leib erlebt: Streit ziwschen Nachbarn. Fast alles kann zum Zankapfel werden. Und lebte es sich gerade noch nachbarschaftlich-freundlich nebeneinander, bekriegen sich im nächsten Augenblick die Parteien. Einigen Streitpunkten kann man als Hausbesitzer schon von vornherein aus dem Wege gehen. Beispiel Anpflanzen: Hier sollte man sich an gesetzliche Bestimmungen halten, dann klappt's auch mit dem Nachbarn.

Abstände zum Nachbarszaun gehören eher großzügig als zu klein bemessen. Wie nah man beim Pflanzen an das nächste Grundstück heran darf, ist in jedem Bundesland in den Nachbarrechtsgesetzen bis ins Detail geregelt. Außerdem hängen die Bestimmungen stark von Art und Gattung der Pflanzen ab, wie die Rechtschutzversicherung Arag erläutert.

Vorschriften über Abstände gibt es den Angaben zufolge für Hecken, Sträucher, Bäume und sonstige Gehölze, nicht jedoch für Blumen und Stauden, ganz gleich, wie hoch sie wachsen. Bäume oder Sträucher, die genau auf der Grenze wachsen, gehören beiden Nachbarn je zur Hälfte - also auch deren Früchte. Müssen sie weg, werden die Kosten für die Beseitigung unter den Nachbarn geteilt.

Werfen des Nachbarn Bäume und Sträucher alle Jahre wieder Laub, Nadeln und Äste auf das eigene Grundstück ab, muss man wohl oder übel damit leben. Wem die Zweige zu stark entgegenwuchern, kann verlangen, dass sie gestutzt werden. Wenn nach einer angemessenen Frist nichts passiert, darf man selbst zu Schere oder Säge greifen. Aber aufgepasst: Pflanzen können Schonzeiten oder Bestandsschutz haben.

(ap)
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