Fotos Was Banken kassieren dürfen
Im März 2005 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei Nichtausführung von Lastschriften wegen eines ungedeckten Kontos keine Gebühren verlangt werden dürfen. Auch dann nicht, wenn diese als "Schadenersatz für Rücklastschriften" oder als Benachrichtigungsgebühr getarnt sind. Bereits seit 1997 entschied der BGH immer wieder gegen diese Praxis. (Alle Angaben laut Berliner Finanzvergleich forium.de)
Für das Zusenden von Kontoauszügen dürfen Banken Gebühren verlangen, da es sich dabei um eine Extra-Serviceleistung handelt. Allerdings müssen die Kunden die Möglichkeit haben, kostenlos an ihre Auszüge zu kommen, sei es am Automaten oder am Schalter.
Die rote Karte zeigt der BGH der Gebührenabzocke bei Kontopfändungen. Satte 15 Euro verlangen manche Banken von Kunden, deren Konten oder Depots von Gläubigern gepfändet wurden. Zusätzlich werden 10 Euro monatlich dafür berechnet, dass das Konto überwacht wird. Damit soll sichergestellt werden, dass nur angemeldete Gläubiger Zahlungen erhalten.
Für Nachforschungsaufträge dürfen Banken keine Gebühren erheben. Jeder Kunde hat das Recht, die Bank nach fehlgeleitetem Geld suchen zu lassen. Würde dieser Service Geld kosten, könnte das so manchen Kunden von seinem Recht abhalten.
Hat der Kunde ein Konto mit Einzelpreisabrechnung, darf die Bank für Barein- und -auszahlungen am Bankschalter keine Gebühren verlangen. Das gilt sowohl für Geschäfts- als auch für Privatkunden.
Mindestens fünf Buchungen pro Monat müssen kostenlos sein. Kunden, die einen Pauschalpreis für die Kontoführung bezahlen, dürfen nicht extra zur Kasse gebeten werden.
Nicht verzweifeln müssen Kunden, die ihr Sparbuch verlegt haben. Für das Ausstellen eines Ersatzsparbuches dürfen Banken zwar Gebühren erheben und das auch in ihrer Gebührenordnung festlegen. Allerdings können sie höchstens 2,50 Euro je angefangene 50 Euro Guthaben verlangen, höchstens aber 75 Euro.
Seit dem 1. Juli 2003 dürfen Überweisungen in EU-Länder nicht mehr teurer als gewöhnliche Inlandsüberweisungen sein. Voraussetzung: Das Formular für die EU-Standardüberweisung wird verwendet. Überweisungen unter 12.500 Euro müssen in der EU kostenlos sein.
Geht eine Kreditkarte beim Versand verloren oder wird sie durch einen schlecht gewarteten Bankautomaten beschädigt, darf die ausgebende Bank keine Gebühren für das Ausstellen einer Ersatzkarte verlangen. Der Kunde muss aber die Kosten übernehmen, wenn er Verlust oder Beschädigung selbst zu verantworten hat.
Geht eine PIN-Nummer auf dem Postweg verloren, dann darf die Bank für das Neuversenden keine Gebühren verlangen.
Wenn ein Karteninhaber seinen Vertrag vorzeitig kündigt, muss ihm der Kartenausgeber den entsprechenden Teil der Jahresgebühr erstatten. Dies gilt aber nur für einen Vertrag, bei dem keine festen Laufzeiten vereinbart wurden.
Seit Juli 2002 dürfen Kreditkarten-Zahlungen im EU-Ausland nicht mehr gebührenpflichtig berechnet werden. Das gilt auch für das Bezahlen mit der Maestro-Card (ehemals EC-Karte).
Segnet ein Kontoinhaber das Zeitliche, dürfen die Banken keine Bearbeitungsgebühren verlangen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Erben zu finden und außerdem das Finanzamt zu benachrichtigen. Eine andere Regelung würde zu einer Benachteiligung des Kunden führen.
Fertigt die Bank für ihren Kunden eine Erklärung an, in der sie der Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch zustimmt, dann kommt sie einer gesetzlichen Verpflichtung nach. Für Pflichthandlungen dürfen logischerweise keine Gebühren erhoben werden.