Wohneigentum Schenken kann besser sein als Vererben

Serie | Düsseldorf · Hohe Immobilienpreise haben auch das Erbschaftsteueraufkommen steigen lassen. Es gibt aber Alternativen zum Vererben von Haus oder Wohnung. Und häufig gibt es Freibeträge für mögliche Erben oder Beschenkte.

Ein Buch zum Erbrecht (Symbolfoto).

Ein Buch zum Erbrecht (Symbolfoto).

Foto: dpa-tmn/Oliver Berg

Dass die Preise für Häuser und Wohnungen in manchen Regionen Deutschlands in den vergangenen Jahren so deutlich gestiegen sind, freut nicht nur die Verkäufer solcher Immobilien, sondern mitunter auch das örtliche Finanzamt. Und zwar nicht nur wegen der Grunderwerbsteuer, die der Käufer zahlen muss (in Nordrhein-Westfalen sind das gegenwärtig 6,5 Prozent), sondern auch wegen der Erbschaftsteuer, die manche Immobilien-Erben an den Fiskus abführen müssen. Weil die Preise für Sachwerte so stark gestiegen sind, ist im vergangenen Jahr das Steueraufkommen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer um fast 20 Prozent auf 8,5 Milliarden gestiegen. Davon sind viele nicht betroffen, weil es Freibeträge gibt, die beispielsweise für Kinder 400.000 Euro ausmachen. Aber so mancher müsste eben doch zahlen, und da fragen sich die Nachlassgeber naturgemäß: Wie gebe ich meine Immobilien richtig weiter – also so, dass es die Empfänger möglichst wenig kostet?