Was Ältere wissen sollten Vor dem Weg in die Rente

Düsseldorf (RP). Über 700.000 Ältere gehen in diesem Jahr in die Altersrente. Worauf sollten sie achten?

Rentenanspruch: Die häufigsten Renten-Irrtümer
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Rentenanspruch: Die häufigsten Renten-Irrtümer

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Foto: ddp

Antrag erforderlich: Die Rente gibt's nur auf Antrag. Wer mit Erreichen seines 65. Lebensjahres direkt Zahlungen erhalten möchte, sollte seinen Antrag drei Monate vor dem Geburtstag stellen.

Drei Monate Bedenkzeit: Spätestens muss der Rentenantrag drei Monate nach dem 65. Geburtstag gestellt werden, damit die Rente ab 65 läuft. Wer länger wartet, erhält das Ruhegeld erst ab dem Monat der Antragstellung.

Hilfestellung: Der Rentenantrag ist umfangreich. Beim Ausfüllen empfiehlt sich Hilfe. Sie gibt es kostenlos bei den Auskunfts- und Beratungsstellen oder den 2600 ehrenamtlichen Versicherungsberatern der Deutschen Rentenversicherung.

Bei Krankenkassen nachhaken: Ruheständler sind meist in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner pflichtversichert. Dafür müssen sie aber belegen, dass sie in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert waren. Wer die Kasse gewechselt hat, sollte sich frühzeitig um die Versicherungsbescheinigungen seiner früheren Kasse(n) bemühen. Falls Rentner die erforderlichen gesetzlichen Versicherungszeiten nicht zusammenbekommen, müssen sie sich freiwillig versichern. Das kann aber teurer werden. Denn dann müssen z.B. auch von Mieten oder Zinsen Beiträge an die Krankenversicherung abgeführt werden.

Steueridentifikationsnummer: Auch die Bankverbindung und Steuer-identifikationsnummer muss angegeben werden. Das Finanzamt erfährt über Kontrollmitteilungen der Rentenversicherung, wie viel Ruhegeld gezahlt wird. Etwa jeder vierte Rentner - so schätzen Experten - wird demnächst Steuern zahlen müssen.

Kontrolle: Wenn der ellenlangen Rentenbescheid kommt, sollte man ihn gründlich kontrollieren — etwa zusammen mit einem Versichertenberater. Öfter gibt's etwa bei der Bewertung von Ausbildungszeiten Fehler. Ein Widerspruch gegen den Rentenbescheid kann innerhalb eines Monats erhoben werden. Wer erst danach Fehler feststellt, kann dies auch später noch monieren. Bei Fehlern wird die Rente ggf. aber nur bis zu vier Jahre lang nachgezahlt.

Adressenänderungen: Läuft die Rente einmal, haben Bezieher kaum etwas mit der Rentenversicherung zu tun. Lediglich Änderungen von Adresse oder Konto und einen Umzug ins Ausland müssen sie mitteilen — und zwar dem Rentenservice der Deutschen Post (www.rentenservice.com).

Rentnerjobs: Rentner müssen sich nicht vom Arbeitsleben verabschieden. Ab 65 dürfen sie unbegrenzt zum Altersruhegeld hinzuverdienen.

Rentnerausweis: Diesen erhalten Rentner zeitgleich mit dem Bewilligungsbescheid.

(RP)
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