Darauf kommt es an Wohngebäudeversicherung richtig abschließen

Berlin (rpo). Sturm, Blitzschlag, Hagel oder Feuer können an der eigenen Immobilie schnell Schäden anrichten, die in die Zigtausende gehen und den finanziellen Ruin bedeuten. Der Schutz der eigenen vier Wände dagegen ist deshalb ein absolutes Muss.

Sinnvoll ist vor allem eine Absicherung gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, durch die am häufigsten Unheil entsteht. Vor allem bei Feuer, durch Kurzschluss, Blitzschlag oder auch Brandstiftung kommt es oft zu einem Totalschaden mit entsprechenden finanziellen Konsequenzen. Entscheidend für die Auswahl der richtigen Police ist meist die Versicherungsprämie, denn der Grundschutz ist nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest bei den meisten Gesellschaften vergleichbar.

Die Beiträge werden nach wie vor auf der Grundlage des "Versicherungswerts 1914" bestimmt. Sie errechnen rückblickend, welche Baukosten für das zu versichernde Haus 1914 angefallen wären, und verfolgen die Baupreisentwicklung bis heute. Jahr für Jahr passen sie ihre Beiträge den Baupreisen an. Neuer ist die Beitragsbemessung nach Wohnfläche, Bauart und Ausstattung des Hauses, wobei die Police aber den gleichen Schutz bietet.

Abwägen: Selbstbesteiligung oder Vollkaskoschutz

Viele Gesellschaften haben Tarife mit Selbstbeteiligung im Programm, die aber nur dann Sinn machen, wenn der Beitrag dadurch um einige Prozentpunkte sinkt. Ansonsten ist der "Vollkaskoschutz" ohne eigene Beteiligung im Schadenfall sinnvoller. Für einen Neubau sollte auf die Neubautarife geachtet werden, die viele Versicherer für Häuser und Wohnungen anbieten, die gerade erst fertiggestellt wurden. Hier lässt sich einiges an Prämie sparen.

Neben dem Grundschutz ist vor allem die Police gegen Hochwasser sinnvoll, wenn das Haus in der Nähe eines fließenden Gewässers steht. Diese Police kann zusammen mit der normalen Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Naturgemäß ist es schwierig, in klassischen Hochwassergebieten einen solchen Schutz zu bekommen. Zumindest verlangen viele Versicherer Prämienaufschläge. Trotzdem ist die Police unverzichtbar, um eventuelle Hochwasserfolgen finanziell abzumildern.

Trotz einer Elementarschadenversicherung gibt es übrigens kein Geld, wenn der Keller nach starkem Regen das Grundwasser durch die Mauern drückt. Denn ansteigendes Grundwasser ist keine Überschwemmung, urteilte das Landgericht Berlin (AZ: 7 O 137/03). Nur wenn ein Gewässer über die Ufer tritt oder wenn Regenwasser direkt in den Keller läuft, kommt die Elementarschadenversicherung dafür auf. Lediglich die alten DDR-Haushaltsversicherungen decken auch Schäden durch Grundwasser ab. Heute ist es aber nicht mehr möglich, einen solchen Vertrag abzuschließen.

Bei Hauskauf wird alte Police mit übernommen

Wer ein Haus kauft, übernimmt übrigens die bisherige Versicherung, kann sie aber innerhalb eines Monats nach dem Grundbucheintrag kündigen. Das ist mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Ob eine Kündigung sinnvoll ist, hängt vor allem vom Versicherungsumfang und von der Prämie ab. Auf jeden Fall sollten die Leistungen und die Preise genau verglichen werden, denn "alte Policen" bieten eventuell einen guten Schutz zum kleinen Preis.

Wer sein Haus oder seine Wohnung schützen will, muss auch daran denken, dass die Gebäudeversicherung nur das Gebäude selbst und fest damit verbundene Gegenstände wie den Teppichboden schützt. Die Einrichtung selbst ist nicht einbegriffen, sondern muss durch eine Hausratpolice versichert werden.

(afp)
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