Beiträge angehoben Was Privatpatienten tun können

Düsseldorf (RP). Private Krankenversicherungen haben zu Jahresbeginn die Beiträge kräftig angehoben. Das müssen Versicherte nicht hinnehmen. Oft lohnt ein Wechsel in einen günstigeren Tarif. Ärger gibt es bei der Allianz.

Die steigenden Gesundheitskosten setzen nicht nur den gesetzlichen Krankenkassen zu, sondern auch den Privatversicherungen. Zum Jahreswechsel haben die Anbieter die Beiträge um bis zu 30 Prozent erhöht, wie die Stiftung Warentest festgestellt hat. Was können Betroffene tun? Sie sollten auf keinen Fall einfach zu einem anderen Unternehmen wechseln, raten Experten.

Zwar gibt es nach jeder Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht, doch wer sein Unternehmen verlässt, verliert alle seine für das Alter angesparten Rückstellungen. Und das kann ein hoher Kapitalbetrag sein. Privatpatienten zahlen nämlich in jungen Jahren einen höheren Beitrag und sparen so für das meist mit hohen Krankheitskosten belastete Alter. "Nur bei neuen Verträgen, die ab 1. Januar 2009 geschlossen wurden, können Privatpatienten ihre Rückstellungen fürs Alter teilweise mit zu einem neuen Anbieter nehmen", sagte Dirk Lullies vom Verband der Privaten Krankenversicherer (PKV).

Günstigerer Tarif

Versicherte können aber auf andere Weise der Beitragserhöhung ausweichen: Sie können jederzeit in einen anderen, preiswerten Tarif des eigenen Versicherers wechseln. "Da lässt sich fast immer ein günstiger Tarif finden. Und beim Wechsel innerhalb des Unternehmens werden die Altersrückstellungen in vollem Umfang erhalten", erläutert Peter Schramm, Aktuar und PKV-Experte. Auf dieses Recht müssen die Versicherer jeden Kunden in der Beitragsmitteilung hinweisen. Bei Versicherten über 60 Jahre muss die Assekuranz sogar von sich aus auf günstige Alternativtarife nennen.

Bei den meisten der 46 privaten Krankenversicherungen können die Kunden von Alttarifen in günstige Paralleltarife wechseln. Lediglich die Alte Oldenburger, Concordia, Debeka, DEVK, LVM, Mecklenburgische und die Provinzial Hannover haben nur einen Tarif. Hier bleibt zur Abmilderung der Beiträge nur höhere Selbstbeteiligung.

Problematisch ist derzeit ein Wechsel für Kunden der Allianz. Das Unternehmen verhindert den Umstieg in den günstigen Aktimed-Tarif mit einem Zuschlag, den die Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (Bafin), für unrechtmäßig hält. Der Streit liegt vor dem Bundesverwaltungsgericht. Wechselwillige Kunden sollten die Allianz um Auskunft über den Zuschlag bitten und diese Informationen sorgfältig aufbewahren.

"Wer wechselt, sollte den Tarifzuschlag mit Hinweis auf das laufende Verfahren nur unter Vorbehalt zahlen", empfiehlt Arno Schubach von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Später könnten dann, falls die Allianz verliert, Schadenersatz verlangt werden.

(RP)
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