Präventionsmaßnahmen Wann Krankenkassen Kurse zahlen

Berlin · Welche Präventionsmaßnahmen die Krankenkassen fördern, entscheiden sie selbst. Wer bezuschusst werden will, sollte hartnäckig nachfragen - vor Kursbeginn. Und dann den Kurs regelmäßig besuchen.

Von Aqua-Fitness über Ernährungsberatung und Rauchentwöhnung bis zu Stressbewältigung und Yoga: Es gibt viele Kurse für Menschen, die etwas für sich und ihre Gesundheit tun wollen. Doch neben dem persönlichen Wohlbefinden ist bei der Kurswahl häufig eine weitere Frage entscheidend: Finanziert die Krankenkasse das Angebot oder bezuschusst sie es zumindest?

Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht. "Jede Krankenkasse vor Ort entscheidet über eine mögliche Förderung", sagt Ann Marini, Sprecherin des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Berlin. Damit ein Kurs grundsätzlich förderungsfähig ist, müsse er bestimmte Kriterien erfüllen. "Diese Inhalte und Qualitätskriterien sind in einem Leitfaden geregelt", erklärt Marini.

Nur Präventionsmaßnahmen werden übernommen

Der "Leitfaden Prävention" - die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahre 2010 - konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben. Er hat verbindliche Wirkung für die derzeit 146 Krankenkassen in Deutschland. Denn laut Fünftem Sozialgesetzbuches müssen die Krankenkassen in ihren Satzungen "Leistungen zur primären Prävention vorsehen", die "den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern".

Darunter versteht man all jene gesundheitsfördernden Angebote, die verhindern sollen, dass Krankheiten überhaupt entstehen. Kurse aus vier Bereichen zählen dazu: richtige Bewegung, gesunde Ernährung, Stressbewältigung und Entspannung sowie der Verzicht auf Suchtmittel - beispielsweise ein Kurs zur Raucherentwöhnung.

"Die Krankenkassen können die präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen in diesen vier Bereichen entweder selbst erbringen oder geeignete Anbieter mit der Durchführung beauftragen", erläutert Marini. Wer einen Präventionskurs direkt bei der Krankenkasse macht, kann sicher sein, dass er den Förderungskriterien genügt. Bei eigenen Kursen übernehmen die Kassen laut Marini die Kosten meist in voller Höhe. Das heißt: Für Versicherte ist die Teilnahme kostenlos.

"Die Krankenkassen gehen aus Kostengründen jedoch immer weiter dazu über, Kurse auszulagern", sagt Angelika Baldus, Geschäftsführerin beim Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie (DVGS) in Hürth bei Köln. Deswegen seien Kurse bei externen Einrichtungen wie Fitnesscentern häufig die einzige Alternative, ein geeignetes Angebot zu finden.

Kursangebote genau prüfen

"Viele Einrichtungen werben damit, zertifiziert zu sein und von der Krankenkasse anerkannt zu werden. Aber das können auch leere Versprechungen sein", warnt Baldus. Deswegen empfiehlt sie jedem Versicherten dringend, Fördermöglichkeiten bereits im Vorfeld mit der Krankenkasse abzuklären. Ansonsten könnten böse Überraschungen drohen - und der Kursteilnehmer bleibe auf seinen Kosten sitzen.

Damit die Krankenkasse etwas fördern kann, muss es zwingend von einem zertifizierten Anbieter durchgeführt werden. Und der Kurs selbst muss ein klares Kursziel verfolgen und zeitlich begrenzt sein. Das bedeutet: Die Kurse müssen im wöchentlichen Rhythmus über einen Zeitraum von mindesten acht und höchstens zwölf Wochen stattfinden. Eine Ausnahme gibt es für Berufstätige: Für sie können auch Kompaktkurse finanziert werden.

Um die Breitenwirkung zu erhöhen und nicht nur diejenigen zu fördern, die sowieso etwas für ihre Gesundheit tun, legt der Leitfaden fest, dass jeder Versicherten maximal zwei Maßnahmen im Jahr gefördert bekommt. Eine weitere Einschränkung: Denselben Kurs kann die Kasse nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren fördern.

Aber selbst wenn alle diese Kriterien erfüllt sind, gilt immer: Das letzte Wort hat die Krankenkasse. "Dass ein Kurs alle notwendigen Bedingungen erfüllt, ist zwar eine notwendige Voraussetzung, aber keine Garantie für eine Kassenförderung", sagt Marini.

Regelmäßige Teilnahme ist unerläßlich

Wenn die Kassen fördern, seien es durchschnittlich 80 Prozent des Kurspreises. Selbst bei derselben Krankenkasse könne es aber regionale Schwankungen geben. Die anteilige Kostenerstattung erfolge im Nachhinein. Und zwar auch nur dann, wenn der Versicherte eine Teilnahmebestätigung vom Kursleiter vorlege. "Die Krankenkassen können ihre Zusagen auch im Nachhinein zurückziehen, wenn der Versicherte nicht regelmäßig am Kurs teilgenommen hat", betont Kai Vogel, Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Deswegen sei es wichtig, sich jede einzelne Stunde vom Kursleiter bescheinigen zu lassen.

Im Bereich der Prävention sei in den letzten Jahren eine regelrechte "Gesundheitsindustrie" entstanden, sagt Vogel: "Bei all den Angeboten ist es schwierig, noch den Überblick zu bewahren." Eine gute Möglichkeit böten da die Datenbanken der Krankenkassen im Internet, in der alle geförderten Angebote aufgeführt sind. Allen, die vergleichen wollen, welche Kasse welche Kurse fördert, empfiehlt der Experte den "Produktfinder Krankenkassen" auf der Internetseite der Stiftung Warentest. Die Fördermöglichkeiten der Krankenkassen seien "ein Bonbon, das man mitnehmen kann und sollte", sagt Vogel.

(dpa)
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