Auf Nummer sicher gehen Versicherungstipps für den Skiurlaub

Düsseldorf · Durch frischen Pulverschnee den Hang hinuntersausen - für Skifahrer ist das ein Traum. Zum Alptraum wird das aber für Urlauber, die auf der Piste einen Unfall haben - und zusätzlich Stress bekommen, weil ihnen die richtige Versicherung fehlt.

Die günstigsten Ski-Gebiete der Saison
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Vor dem Skiurlaub sollten Reisende ihren Versicherungsschutz überprüfen. So sind sie abgesichert, falls sie auf der Piste einen Unfall haben. "Eine Unfallversicherung greift, wenn ich einen dauerhaften Schaden erleide", sagte Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW, dem dpa-Themendienst. Die Unfallversicherung kommt also nicht zum Einsatz, wenn sich der Skifahrer zum Beispiel das Bein bricht und es nach einigen Wochen wieder verheilt ist. Sie springt ein, wenn der Betroffene sein Bein wegen des Unfalls dauerhaft nachzieht.

Für die Behandlung vor Ort sollten Skifahrer eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, wenn sie nicht in deutschen Skigebieten unterwegs sind. "Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht in allen Ländern", erläuterte Weidenbach. Und selbst wenn: Sind die Behandlungskosten im Ausland höher als in Deutschland, bleibt der Skifahrer auf der Differenz sitzen. Außerdem umfasst die Auslandsreisekrankenversicherung den Rücktransport. "Privatversicherte sollten in ihren Vertrag gucken, ob der Rücktransport mit drin ist", so Weidenbach.

Das beste Angebot suchen

Für die zusätzliche Auslandsversicherung sollten Verbraucher auf dem freien Markt nach dem besten Angebot suchen und nicht direkt das Kooperationsangebot ihrer Krankenkasse annehmen. "Wichtig ist zu prüfen, wie lange der Versicherer zahlt: Bis der Rücktransport möglich ist? Oder macht er schon nach ein paar Wochen Schluss?", erklärte Weidenbach. Häufig sind die Bergungskosten nicht mit in der Auslandsreisekrankenversicherung enthalten. Diese Kosten übernimmt unter Umständen wiederum die Unfallversicherung.

Wer mit einem anderen Skifahrer zusammenstößt und ihm einen Schaden zufügt, braucht eine Privathaftpflichtversicherung. "Das ist keine Frage der groben oder leichten Fahrlässigkeit", erklärte Weidenbach. Das heißt: Eigenes Fehlverhalten ist abgedeckt. Nur wenn ein Vorsatz besteht, greift die Haftpflichtversicherung nicht. "Die Privathaftpflicht sollte ich aber das ganze Jahr haben, nicht nur im Skiurlaub", sagte die Verbraucherschützerin. Die Police gilt in der Regel weltweit.

Berufsunfähigkeitsversicherung ist Pflicht

Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sollte am besten jeder besitzen, nicht nur Skifahrer während des Urlaubs. Sie hilft aus, wenn der Urlauber nach einem Skiunfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. In welchem Land der Unfall passiert ist, spielt für die BU keine Rolle.

Wer eine Hausratversicherung besitzt, ist außerdem für den Fall abgesichert, dass Einbrecher die Skier aus dem Apartment stehlen.
"Der einfache Diebstahl ist nicht mit drin", erklärte Weidenbach.
Lehnen die Skier also ungeschützt draußen an der Hütte, zahlt die Hausratversicherung nicht. In dem Fall könnte aber eine Skiversicherung greifen. "Sie deckt Diebstahl am Tag ab." Allerdings kann der Betroffene hierbei nicht mit einer Neuwertentschädigung rechnen - sie gibt es wiederum bei der Hausratversicherung.

(dpa)
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